Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erfasst alle Berufsausbildungsverhältnisse in Deutschland. Es wird von den regional und sachlich zuständigen Stellen geführt.

Als Ausbildungsstätte müssen Sie Ihre Auszubildenden in das Verzeichnis eintragen lassen.

Zu den regionalen und sachlich zuständigen Stellen gehören:

  • die Handwerkskammer für Berufe der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für Berufe in nicht handwerklichen Gewerbeberufen
  • die Landwirtschaftskammer für Berufe der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für Fachangestellte im Bereich der Rechtspflege
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für Fachangestellte im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für Fachangestellte im Bereich der Gesundheitsberufe
  • weitere Stellen für Berufe im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen

Das Verzeichnis gilt für alle anerkannten Ausbildungsberufe. Es hält die wesentlichen Inhalte jedes Berufsausbildungsvertrags fest, zum Beispiel Informationen

  • zu den Auszubildenden wie Name, Geburtsdatum und Anschrift,
  • zur Ausbildungsstätte und
  • zur Ausbildung wie Beruf, Dauer und Vergütung.

Telefon
0531 1201-0
Telefon
04131 712-0
Fax
04131 712-201
Fax
0531 1201-333

Adresse
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Adresse
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg

Telefon
04941 1797-0
Fax
04941 1797-40

Adresse
Straße des Handwerks 2
26603 Aurich (Ostfriesland)

Telefon
0511 34859-0
Fax
0511 34859-32

Adresse
Berliner Allee 17
30175 Hannover

Telefon
05121 162-0
Fax
05121 33836

Adresse
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim

Telefon
0441 232-0
Fax
0441 232-218

Adresse
Theaterwall 32
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0531 4715-0
Fax
0531 4715-299

Adresse
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig

Telefon
04141 524-0
Fax
04141 524-111

Adresse
Am Schäferstieg 2
21680 Stade

Telefon
04921 8901-0
Fax
04921 8901-33

Adresse
Ringstraße 4
26721 Emden

Telefon
0511 3107-0
Fax
0511 3107-333

Adresse
Schiffgraben 49
30175 Hannover

Telefon
04131 742424
Fax
04131 742180

Adresse
Am Sande 1
21335 Lüneburg

Telefon
0441 2220-0
Fax
0441 2220-111

Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0511 28890-0
Fax
0511 28340-32

Adresse
Adenauerallee 20
30175 Hannover

Häufig gestellte Fragen

Sie müssen die Eintragung unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages beantragen.


Die Eintragung kann für den Ausbildungsbetrieb kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Gebühr: EUR 0,00 - 100,00

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

• die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,

• die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nicht handwerklichen Gewerbeberufen,

• die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft

• die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,

• die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,

• die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.


  • Der Berufsausbildungsvertrag entspricht den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsordnung.
  • Die ausbildenden Personen sind persönlich und fachlich geeignet, auszubilden.
  • Ihre Ausbildungsstätte ist fachlich geeignet, auszubilden.
  • Bei minderjährigen Auszubildende: Vorlage der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung

  • Vertragsabfassung
  • Nachweis, dass die auszubildende Person eine Vertragsabfassung erhalten hat
    • bei Minderjährigen: Empfangsnachweis für gesetzliche Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter
  • betrieblicher Ausbildungsplan
    • nicht notwendig, wenn dieser Plan der zuständigen Stelle bereits vorliegt
  • Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung der ausbildenden Person
    • nicht notwendig bei freien Berufen, wie zum Beispiel
      • Ärztinnen und Ärzten
      • Zahnärztinnen und -ärzten
  • bei minderjährigen Auszubildenden: ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Sie als Ausbildungsstätte müssen einen Antrag auf Eintragung bei der in Ihrem Fall zuständigen Stelle einreichen.

  • Kontaktieren Sie gegebenenfalls zunächst Ihre zuständige Stelle, um mehr über den Ablauf zu erfahren.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob das Berufsausbildungsverhältnis den gesetzlichen Vorgaben entspricht, zum Beispiel:
    • Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen
    • Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung
  • Die zuständige Stelle trägt die Daten ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein.
  • Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle, beispielsweise in folgenden Fällen:  
    • bei Rückfragen
    • damit Sie Unterlagen nachreichen
    • damit Sie Mängel beheben
  • Am Ende des Verfahrens teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, ob sie die Eintragung vorgenommen oder zurückgewiesen hat.urde.

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in der Mitteilung der zuständigen Stelle über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

nicht angegeben


Ausbildungsberuf, Ausbildungsbetrieb, Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvergütung, Azubi, Ausbildungsverhältnis, Ausbildungsinhalte, Sachlich-Zeitliche Gliederung, Ausbildungsdauer, Teilzeitausbildung, Berufsausbildungsverzeichnis, Ausbildungseintragung, Berufsausbildungsvertrag, Ausbildungsstätte, Ausbildender, Lehrmädchen, Lehrling, Berufsausbildungsgesetz, Ausbildungsrahmenplan, Lehrbub, Berufsbildungsgesetz, Auszubildende, Auszubildender, Ausbildung, Ausbilderin, Ausbilder