Dienstleistung
Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.
Sie können für sich selbst oder Ihre näheren Verwandten, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel sowie für Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihren Ehe- oder Lebenspartner einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen.
Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie in verschiedenen Sprachen Auszüge aus den folgenden Registern beantragen:
- Geburtenregister
- Eheregister
- Sterberegister
Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, Adoption, Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.
Einrichtung
3.2 Standesamt
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)
Einrichtung
Amt für Bürgerservice und Zentrale Verwaltung
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
05493 9871-99
05493 9871-0
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Standesamt
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-23
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
04432 950100
04432 9500
Einrichtung
Gemeinde Essen (Oldenburg) - Standesamt
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
05434 88-38
05434 88-35
Einrichtung
Gemeinde Friedeburg
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Standesamt
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
+49 4407 73-100
+49 4407 73-101
Einrichtung
Samtgemeinde Hage - Standesamt
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag bis Mittwoch 08:30 - 11:00 Uhr
04931 1899-29
04931 1899-0
Einrichtung
Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
05491 662-88
05491 662-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufbewahrungsfrist:
30 bis 110 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
zuständiges Standesamt
Zuständige Stelle
zuständiges Standesamt
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind im Registereintrag als beteiligt genannt.
- Sie haben ansonsten ein rechtliches Interesse.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (zur Zuordnung auf den Registereintrag)
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Für die Beantragung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister benötigen Sie in der Regel:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- bei schriftlicher Antragstellung gegebenenfalls eine Kopie des Ausweisdokuments,
- bei Online-Antragstellung gegebenenfalls eine elektronische Authentifizierung,
- bei Antragstellung oder Abholung durch eine vertretende Person eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweisdokumente der berechtigten und der vertretenden Person,
- wenn Sie den Auszug für eine andere Person beantragen, einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Registerausdrucks beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, den Registerausdruck mehrsprachig aus.
- Die Gebühren bezahlen Sie entweder vorab oder nach Übersendung beziehungsweise bei Abholung.
Sie können den mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister persönlich, schriftlich oder – sofern angeboten – online beim zuständigen Standesamt beantragen.
- Stellen Sie den Antrag und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
- Das Standesamt prüft Ihren Antrag und Ihre Berechtigung.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der mehrsprachige Auszug aus dem Personenstandsregister ausgestellt.
- Sie erhalten den Auszug je nach Art der Antragstellung persönlich oder per Post.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie einen geänderten Geschlechtseintrag haben, dürfen aufgrund des Offenbarungsverbots nur Sie selbst Ihre Registerauszüge anfordern. Entsprechend können Sie auch keine Registerauszüge von Verwandten bestellen, wenn diese ihren Geschlechtseintrag geändert haben. Im Falle einer Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde können Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Ehe- oder Lebenspartner diese auch beantragen.
nicht angegeben
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Amtsgericht
Schlagwörter
Auszug, Personenstand, mehrsprachig, Personenstandsregister, Registerauszug, Tod, Todesfall, Geburt, Ehe, internationale Eheurkunde, Auszug, Personenstand, mehrsprachig, Personenstandsregister, Registerauszug, Tod, Todesfall, Geburt, Ehe, internationale Eheurkunde, Offenbarungsverbot
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
zuständiges Standesamt
Zuständige Stelle
zuständiges Standesamt
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind im Registereintrag als beteiligt genannt.
- Sie haben ansonsten ein rechtliches Interesse.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (zur Zuordnung auf den Registereintrag)
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Für die Beantragung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister benötigen Sie in der Regel:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- bei schriftlicher Antragstellung gegebenenfalls eine Kopie des Ausweisdokuments,
- bei Online-Antragstellung gegebenenfalls eine elektronische Authentifizierung,
- bei Antragstellung oder Abholung durch eine vertretende Person eine schriftliche Vollmacht sowie die Ausweisdokumente der berechtigten und der vertretenden Person,
- wenn Sie den Auszug für eine andere Person beantragen, einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Registerausdrucks beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, den Registerausdruck mehrsprachig aus.
- Die Gebühren bezahlen Sie entweder vorab oder nach Übersendung beziehungsweise bei Abholung.
Sie können den mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister persönlich, schriftlich oder – sofern angeboten – online beim zuständigen Standesamt beantragen.
- Stellen Sie den Antrag und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
- Das Standesamt prüft Ihren Antrag und Ihre Berechtigung.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der mehrsprachige Auszug aus dem Personenstandsregister ausgestellt.
- Sie erhalten den Auszug je nach Art der Antragstellung persönlich oder per Post.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie einen geänderten Geschlechtseintrag haben, dürfen aufgrund des Offenbarungsverbots nur Sie selbst Ihre Registerauszüge anfordern. Entsprechend können Sie auch keine Registerauszüge von Verwandten bestellen, wenn diese ihren Geschlechtseintrag geändert haben. Im Falle einer Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde können Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Ehe- oder Lebenspartner diese auch beantragen.
nicht angegeben
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Amtsgericht