Für die Berufsausbildung stehen den Auszubildenden und Ausbildern zahlreiche Formulare und Merkblätter zur Verfügung, um notwendige Informationen zur Ausbildung zu erhalten und Anträge fristgemäß stellen zu können. Diese Berufsausbildungsformulare sind bei den zuständigen Stellen - in der Regel bei den jeweiligen Kammern - erhältlich und werden auf Antrag den betreffenden Personen bzw. Ausbildungsbetrieben zugesandt. In zunehmendem Maße stehen solche Antragsformulare auf den Webseiten zum Download kostenlos zur Verfügung (meist als pdf- und als Word-Dokument).

Ebenso gibt es Dienstleister, die Vertragsvorlagen und Ausfüllhilfen Unternehmen online zur Verfügung stellen, um beispielsweise Berufsausbildungsverträge auf elektronischem Wege erfassen und bei den zuständigen Kammern zur Eintragung einreichen zu können.

Formulare zur Berufsausbildung sind z. B.:

  • Berufsausbildungsvertrag,
  • Ergänzungsformulare zum Berufsausbildungsvertrag,
  • Ausbilderstammblatt.  

Telefon
0531 4715-0
Fax
0531 4715-299

Adresse
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig

Telefon
04141 524-0
Fax
04141 524-111

Adresse
Am Schäferstieg 2
21680 Stade

Telefon
04921 8901-0
Fax
04921 8901-33

Adresse
Ringstraße 4
26721 Emden

Telefon
0511 3107-0
Fax
0511 3107-333

Adresse
Schiffgraben 49
30175 Hannover

Telefon
04131 742424
Fax
04131 742180

Adresse
Am Sande 1
21335 Lüneburg

Telefon
0441 2220-0
Fax
0441 2220-111

Adresse
Moslestraße 6
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Häufig gestellte Fragen

Je nach Berufsausbildung sind unterschiedliche Kammern zuständig. Hierzu gehören insbesondere:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.


Je nach Berufsausbildung sind unterschiedliche Kammern zuständig. Hierzu gehören insbesondere:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.