Dienstleistung
Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Standesamt
04446 89-23
04446 89-95
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Essen (Oldenburg) - Standesamt
05434 88-35
05434 88-38
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
04465 806-0
04465 806-77
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Standesamt
+49 4407 73-101
+49 4407 73-100
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Standesamt
04244 82-10
04244 82-29
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einrichtung
Stadt Damme
05491 662-0
05491 662-88
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
Einrichtung
Stadt Elze
05068 464-0
05068 464-77
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
Einrichtung
Standesamt
04441 886-0
04441 886-199
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach 1551
49364 Vechta
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweis:
Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung
Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel zwischen 1 Tag und 6 Monaten.
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Standesamt am Geburtsort des Kindes.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt am Geburtsort des Kindes.
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
Verfahrensablauf
Die Geburt des Kindes können Sie schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anzeigen.
- Reichen Sie die Geburtsanzeige beim zuständigen Standesamt ein.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das Standesamt weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen nach.
- Das Standesamt verzeichnet die Geburt im Geburtsregister.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Schlagwörter
Standesamt, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Hebamme, Vater, Mutter, Geburt, Kind, Standesamtsangelegenheit, Geburtstag, Geburtsbeurkundung, Sohn, Standesamtsangelegenheiten, Tochter, Nachwuchs, Krankenhaus, Entbindung, Lebendgeburt, Hausgeburt, Anzeige der Geburt, Geburtshaus, Bescheinigung Geburt, vertrauliche Geburt, Kindesanmeldung, Frühgeburt, Einrichtung, Todgeburt
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel zwischen 1 Tag und 6 Monaten.
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Standesamt am Geburtsort des Kindes.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt am Geburtsort des Kindes.
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
Verfahrensablauf
Die Geburt des Kindes können Sie schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anzeigen.
- Reichen Sie die Geburtsanzeige beim zuständigen Standesamt ein.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das Standesamt weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen nach.
- Das Standesamt verzeichnet die Geburt im Geburtsregister.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf vorgesehen.