Dienstleistung
Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen, an dieser Anlage Änderungen wesentlicher Art vorzunehmen?
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn durch die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können. Wenn diese zudem auch für die Genehmigungsvoraussetzungen genehmigungsbedürftiger Anlagen erheblich sind, bedarf es hierfür einer Genehmigung.
Eine Genehmigung ist zudem immer erforderlich, wenn durch die Änderung oder die Erweiterung des Betriebs genehmigungsbedürftiger Anlagen die Leistungsgrenzen oder die Anlagegröße erreicht werden. Deshalb müssen wesentliche Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden.
Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn:
- durch die Änderung hervorgerufene nachteilige Auswirkungen offensichtlich gering sind und
- die Erfüllung der Anforderungen der Genehmigungsvoraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes für genehmigungsbedürftige Anlagen sichergestellt ist.
Dies gilt auch, wenn eine genehmigte Anlage oder Teile einer genehmigten Anlage im Rahmen der erteilten Genehmigung ausgetauscht werden sollen.
Wenn nach Einschätzung des Betreibers die vorgesehene Änderung nicht wesentlich ist, ist eine Anzeige der Änderung gegenüber der zuständigen Behörde erforderlich.
Einrichtung
Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Einrichtung
Bauordnungsamt
04431 85-958
04431 85-215
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
+49 511 643-0
+49 511 643-2304
Stilleweg 2
30655 Hannover
04941 16-0
04941 16-6099
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Bauamt
04471 15-0
04471 85697
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 63.26 - Immissionsschutz
+49 5351 121-1505
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Einrichtung
Landkreis Hildesheim
05121 3090
05121 3092000
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
04441 898-0
04441 898-1039
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Einrichtung
Landkreis Wittmund - Fachdienst Bauordnung
04462 86-1272
04462 86-1717
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Mo. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. 08:30 - 12:30 Uhr
Mi. 08:30 - 12:30 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
+49 531 35476-0
+49 531 35476-333
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
05141 755-0
05141 755-88
Im Werder 9
29221 Celle
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden
04921 9217-0
04921 9217-59
04921 9217-58
Brückstraße 38
26725 Emden
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
0551 5070-01
0551 5070-250
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Freundallee 9c
30173 Hannover
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
05121 163-0
05121 163-999
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
0441 80077-0
0441 80077-299
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
0541 503-500
0541 503-501
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet. Mindestens werden jedoch 1500 Euro fällig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Genehmigung vor Durchführung der Änderung beantragen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 7 Monate
für das vereinfachte Verfahren
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Ansprechpunkt
Landesamt
Zuständige Stelle
Landesamt
Voraussetzungen
Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Änderung der Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
Dem Vorhaben dürfen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegenstehen.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Antrag
-
Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Unterlagen
-
Erläuterungen zur Anlage
-
Sonstige Unterlagen (ggf. bei der zuständigen Behörde erfragen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Wenn Sie eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen
Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.
Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen.
Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt die Fachbehörden.
Ggf. wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Schlagwörter
wesentliche Änderung, Änderung der Beschaffenheit, Überschreitung von Leistungsgrenzen, Nachteilige Auswirkungen, Änderung der Lage, Änderung des Betriebs, Überschreitung der Anlagegröße
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet. Mindestens werden jedoch 1500 Euro fällig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Genehmigung vor Durchführung der Änderung beantragen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Ansprechpunkt
Landesamt
Zuständige Stelle
Landesamt
Voraussetzungen
Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Änderung der Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
Dem Vorhaben dürfen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegenstehen.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Antrag
-
Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Unterlagen
-
Erläuterungen zur Anlage
-
Sonstige Unterlagen (ggf. bei der zuständigen Behörde erfragen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Wenn Sie eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.
Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt die Fachbehörden.
Ggf. wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage