Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig.

Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich ablegen. Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde.

Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positivem Ergebnis der Prüfung Ihre Fachkunde. Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.


Telefon
+49 511 643-0
Fax
+49 511 643-2304

Adresse
Stilleweg 2
30655 Hannover

Telefon
+49 531 35476-0
Fax
+49 531 35476-333

Adresse
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig

Telefon
05141 755-0
Fax
05141 755-88

Adresse
Im Werder 9
29221 Celle

Telefon
04921 9217-0
Fax
04921 9217-59
Fax
04921 9217-58

Adresse
Brückstraße 38
26725 Emden

Telefon
0551 5070-01
Fax
0551 5070-250

Adresse
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen

Telefon
0511 9096-0
Fax
0511 9096-199

Adresse
Freundallee 9c
30173 Hannover

Telefon
05121 163-0
Fax
05121 163-999

Adresse
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim

Telefon
0441 80077-0
Fax
0441 80077-299

Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0541 503-500
Fax
0541 503-501

Adresse
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück

Häufig gestellte Fragen

Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 150 Euro. 


  • Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): Abhängigkeit der Postleitzahl
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen

  • Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): Abhängigkeit der Postleitzahl
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen

  • Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben.
  • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können.
  • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).

  • Sie senden den Antrag auf Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz an die zuständige Behörde.
  • Nach Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Behörde, ob die Voraussetzungen für eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz vorliegen.
  • Nach Prüfung des Antrags teilt die zuständige Behörde die Entscheidung mit.
  • Abschließend schickt die Behörde Ihnen einen Kostenbescheid zu.

Die Rechtsbehelfsbelehrung können Sie dem Schreiben der zuständigen Behörde entnehmen.


Strahlenschutz, Röntgen, Bescheinigung, Stoffe, Umgang, Sachkunde, Fachkundebescheinigung, radioaktiv, Fachkunde