Sie beabsichtigen die Benennung, den Wechsel oder die Abmeldung der vertretungsberechtigten Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt?

In diesem Fall müssen Sie eine Mitteilung an die zuständige Behörde übersenden.

Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.


Telefon
+49 511 643-0
Fax
+49 511 643-2304

Adresse
Stilleweg 2
30655 Hannover

Telefon
+49 531 35476-0
Fax
+49 531 35476-333

Adresse
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig

Telefon
05141 755-0
Fax
05141 755-88

Adresse
Im Werder 9
29221 Celle

Telefon
04921 9217-0
Fax
04921 9217-59
Fax
04921 9217-58

Adresse
Brückstraße 38
26725 Emden

Telefon
0551 5070-01
Fax
0551 5070-250

Adresse
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen

Telefon
0511 9096-0
Fax
0511 9096-199

Adresse
Freundallee 9c
30173 Hannover

Telefon
05121 163-0
Fax
05121 163-999

Adresse
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim

Telefon
0441 80077-0
Fax
0441 80077-299

Adresse
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)

Telefon
0541 503-500
Fax
0541 503-501

Adresse
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten sind abhängig davon, ob Genehmigungen geändert werden müssen oder beispielsweise nur eine formlose Bestätigung versendet werden muss.


Abhängig von den eingereichten Unterlagen und Nachweisen (Vollständigkeit - Qualität)


  • Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): Abhängigkeit der Postleitzahl

  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen


  • Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): Abhängigkeit der Postleitzahl

  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen


Der Mitteilung müssen die entsprechenden Nachweise beiliegen.


Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


  • Nachweis mit Angaben, die es ermöglichen zu prüfen, ob der Strahlenschutzverantwortliche zuverlässig ist
  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ggf. Aktualisierungen

  • Sie senden die Mitteilung über den Strahlenschutzverantwortlichen in Ihrem Unternehmen, inklusiver aller Angaben und Nachweise, an die zuständige Behörde.
  • Diese registriert und bearbeitet Ihre Mitteilung samt den eingegangenen Nachweisen.
  • Fehlen Angaben oder Nachweise, kommt die Behörde mit einer Anfrage auf Sie zu.
  • Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid.

Bei einer juristischen Person sind alle vertretungsberechtigten, natürlichen Personen zu benennen und die Ansprechperson für die Behörde zu kennzeichnen.


Abmeldung, Mitteilung, Wechsel, Benennung, SSV, Röntgeneinrichtung, Strahlenschutzverantwortliche, Strahlenschutzverantwortlicher