Dienstleistung
Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen mitteilen
Sie beabsichtigen die Benennung, den Wechsel oder die Abmeldung der vertretungsberechtigten Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt?
In diesem Fall müssen Sie eine Mitteilung an die zuständige Behörde übersenden.
Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.
+49 511 643-0
+49 511 643-2304
Stilleweg 2
30655 Hannover
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
+49 531 35476-0
+49 531 35476-333
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
05141 755-0
05141 755-88
Im Werder 9
29221 Celle
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden
04921 9217-0
04921 9217-59
04921 9217-58
Brückstraße 38
26725 Emden
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
0551 5070-01
0551 5070-250
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Freundallee 9c
30173 Hannover
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
05121 163-0
05121 163-999
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
0441 80077-0
0441 80077-299
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
0541 503-500
0541 503-501
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten sind abhängig davon, ob Genehmigungen geändert werden müssen oder beispielsweise nur eine formlose Bestätigung versendet werden muss.
Bearbeitungsdauer
Abhängig von den eingereichten Unterlagen und Nachweisen (Vollständigkeit - Qualität)
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Ansprechpunkt
-
Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): Abhängigkeit der Postleitzahl
-
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen
Zuständige Stelle
-
Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): Abhängigkeit der Postleitzahl
-
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen
Voraussetzungen
Der Mitteilung müssen die entsprechenden Nachweise beiliegen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
erforderliche Unterlagen
- Nachweis mit Angaben, die es ermöglichen zu prüfen, ob der Strahlenschutzverantwortliche zuverlässig ist
- Nachweis der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ggf. Aktualisierungen
Verfahrensablauf
- Sie senden die Mitteilung über den Strahlenschutzverantwortlichen in Ihrem Unternehmen, inklusiver aller Angaben und Nachweise, an die zuständige Behörde.
- Diese registriert und bearbeitet Ihre Mitteilung samt den eingegangenen Nachweisen.
- Fehlen Angaben oder Nachweise, kommt die Behörde mit einer Anfrage auf Sie zu.
- Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer juristischen Person sind alle vertretungsberechtigten, natürlichen Personen zu benennen und die Ansprechperson für die Behörde zu kennzeichnen.
Rechtsbehelf
Klage
Schlagwörter
Abmeldung, Mitteilung, Wechsel, Benennung, SSV, Röntgeneinrichtung, Strahlenschutzverantwortliche, Strahlenschutzverantwortlicher
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten sind abhängig davon, ob Genehmigungen geändert werden müssen oder beispielsweise nur eine formlose Bestätigung versendet werden muss.
Bearbeitungsdauer
Abhängig von den eingereichten Unterlagen und Nachweisen (Vollständigkeit - Qualität)
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Ansprechpunkt
-
Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): Abhängigkeit der Postleitzahl
-
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen
Zuständige Stelle
-
Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Braunschweig, Celle, Cuxhaven, Emden, Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück): Abhängigkeit der Postleitzahl
-
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG): Tätigkeiten und Einrichtungen, die unter das Bundesberggesetz fallen
Voraussetzungen
Der Mitteilung müssen die entsprechenden Nachweise beiliegen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
erforderliche Unterlagen
- Nachweis mit Angaben, die es ermöglichen zu prüfen, ob der Strahlenschutzverantwortliche zuverlässig ist
- Nachweis der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ggf. Aktualisierungen
Verfahrensablauf
- Sie senden die Mitteilung über den Strahlenschutzverantwortlichen in Ihrem Unternehmen, inklusiver aller Angaben und Nachweise, an die zuständige Behörde.
- Diese registriert und bearbeitet Ihre Mitteilung samt den eingegangenen Nachweisen.
- Fehlen Angaben oder Nachweise, kommt die Behörde mit einer Anfrage auf Sie zu.
- Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer juristischen Person sind alle vertretungsberechtigten, natürlichen Personen zu benennen und die Ansprechperson für die Behörde zu kennzeichnen.
Rechtsbehelf
Klage