Dienstleistung
Meldebescheinigung Erteilung
Die Meldebehörde stellt auf Antrag eine Meldebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie an einer bestimmten Anschrift gemeldet sind. Die Meldebescheinigung wird häufig gegenüber Behörden, Arbeitgebern, Banken, Versicherungen oder sonstigen Stellen als Nachweis Ihrer aktuellen Wohnanschrift benötigt.
Die Meldebescheinigung wird grundsätzlich nur der betroffenen Person erteilt. Sie kann schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Inhalt der Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung enthält regelmäßig folgende im Melderegister gespeicherte Daten:
- Familienname
- Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens)
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- derzeitige Anschriften mit Kennzeichnung von Haupt- und Nebenwohnung
Erweiterte Meldebescheinigung
Auf Antrag können zusätzlich weitere im Melderegister gespeicherte Daten in die Meldebescheinigung aufgenommen werden, sofern diese für den von Ihnen verfolgten Zweck erforderlich sind.
Eine erweiterte Meldebescheinigung wird häufig verlangt, wenn Daten für Rentenangelegenheiten, Eheschließungen, Nachlassverfahren, Auslandsbehörden oder andere besondere Nachweiszwecke benötigt werden.
Einrichtung
3.2 Bürger Service Büro
04408 9213-50
04408 9213-96
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)
Einrichtung
Amt für Bürgerservice und Zentrale Verwaltung
05493 9871-0
05493 9871-99
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
Einrichtung
Amt für Ordnung und Soziales
04435 600-0
04435 600-200
Markt 1
26197 Großenkneten
Einrichtung
Bürgerbüro
04971 206-30
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Janna Balfanz
04971 206-43
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Nadine Winter
04971 206-47
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Marina Schumann
04971 20666
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Einrichtung
Bürgerbüro
04442 886-0
Vogtstraße 26
49393 Lohne (Oldenburg)
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Einrichtung
Bürgerbüro
04441 886-0
04441 886-199
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach 1551
49364 Vechta
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweis:
Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung
Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.
Einrichtung
Bürgerinfo / Meldeamt
04942 209-0
04942 209-444
Westvictorburer Straße 2
26624 Südbrookmerland
Geöffnet ist Ihr Rathaus:
Montags bis Freitags 08.30 - 12.30 Uhr
außerdem Donnerstags 14.00 - 17.30 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen individuellen Termin mit den Mitarbeitern telefonisch vereinbaren.
Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter:
Montags bis Mittwochs 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstags 08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 17.30 Uhr
Freitags 08.30 - 12.30 Uhr
Einrichtung
Einheitsgemeinde Dinklage, Stadt
04443 899-0
04443 899-250
Postfach 1120
49407 Dinklage
Am Markt 1
49413 Dinklage
Einrichtung
Einheitsgemeinde Holdorf
05494 985-0
05494 985-99
Große Straße 19
49451 Holdorf
Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Einrichtung
Gemeinde Apen - Bürgerbüro
04489 73-0
04489 73-80
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Bürgerbüro
04446 89-11
04446 89-95
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Barßel - Einwohnermeldeamt
04499 810
04499 8158
Theodor-Klinker-Platz
26676 Barßel
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Butjadingen - Meldewesen
04733 89-31
04733 89-78
Butjadinger Straße 59
26969 Butjadingen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
und nach telefonischer Vereinbarung
Einrichtung
Gemeinde Bösel - Meldeamt
04494 89-0
04494 89-10
Am Kirchplatz 15
26219 Bösel
Postfach 1154
26216 Bösel
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einrichtung
Gemeinde Cappeln (Oldenburg) - Bürgerservice
04478 9484-16
04478 9484-17
04478 9484-26
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
04432 950-0
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
Einrichtung
Gemeinde Edewecht - Bürgerbüro
04405 916-0
04405 916-1149
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
05434 88-33
05434 88-38
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
04465 806-0
04465 806-77
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04444 2009-11
04444 2009-12
04444 2009-77
Hauptstraße 39
49424 Goldenstedt
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 19:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Lastrup - Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt
04472 8900-17
04472 8900-31
Am Marktplatz 1
49688 Lastrup
05957 9610-11
05957 9610-30
Kirchstraße 1
49699 Lindern (Oldenburg)
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Rastede - Meldewesen
Sophienstraße 27
26180 Rastede
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Hinweis:
- jeden 2. / 4. Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
- Sozialamt: Mi. geschlossen; Do. 14.00 - 18.00 Uhr; alle anderen Öffnungszeiten wie oben;
04498 940-0
04498 940-200
Hauptstraße 507
26683 Saterland
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen. Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen.
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
+49 4407 73-0
+49 4407 73-100
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
Einrichtung
Gemeinde Wiefelstede - Bürgerbüro
04402 965-132
04402 965-133
04402 965-136
04402 965-137
04402 965-199
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Meldeamt
04431 88-333
04431 88-850
Am Markt 1
27793 Wildeshausen
04432 950
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
Einrichtung
Samtgemeinde Hage - Meldeamt
+49 4931 1899-0
+49 4931 1899-59
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, nachmittags nur nach Terminvergabe
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Einwohnermeldeamt
04244 82-26
04244 82-27
04244 82-29
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Helmstedter Straße 17
38381 Jerxheim
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
04975 9193-22
04975 9193-55
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Stadt Damme
05491 662-0
05491 662-88
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
Einrichtung
Stadt Elsfleth - FD 3 Ordnung, Jugend, Soziales
Rathausplatz 3
26931 Elsfleth
Montag-Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 14.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag 14.30 - 17.30 Uhr
Einrichtung
Stadt Elze
05068 464-0
05068 464-77
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
Einrichtung
Stadt Wittmund
04462 983-0
04462 983-299
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
Einrichtung
Zentrale Dienste
27793 Wildeshausen
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen erhoben.
- Einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro
- Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 Euro
Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.
Meldebescheinigung
Gebühr:
EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr:
EUR 9,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel kurzfristig, jedoch einzelfallabhängig.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann, wird die Meldebescheinigung häufig sofort im Rahmen der Vorsprache ausgestellt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Eine Meldebescheinigung kann persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder, soweit verfügbar, online beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Meldebehörde die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststellen kann.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Die Meldebehörde muss Ihre Identität eindeutig feststellen können.
- in der Regel gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
- bei Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung gegebenenfalls Angaben zum Verwendungszweck
Verfahrensablauf
Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der zuständigen Meldebehörde oder, soweit angeboten, online beantragen.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung.
- Weisen Sie Ihre Identität durch ein gültiges Ausweisdokument oder ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel nach.
- Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und die im Melderegister gespeicherten Daten.
- Die Meldebescheinigung wird Ihnen ausgestellt und ausgehändigt, postalisch übersandt oder elektronisch bereitgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer An- oder Ummeldung wird regelmäßig eine kostenfreie Meldebestätigung über den erfolgten Meldevorgang ausgestellt. Die Ausstellung einer Meldebescheinigung auf Antrag ist hiervon zu unterscheiden und grundsätzlich gebührenpflichtig.
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Sollten Sie mit der Entscheidung der Meldebehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
Schlagwörter
Ledigkeitsbescheinigung, Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen erhoben.
- Einfache Meldebescheinigung: 7,50 Euro
- Erweiterte Meldebescheinigung: 9,00 Euro
Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.
Gebühr: EUR 7,50
Gebühr: EUR 9,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel kurzfristig, jedoch einzelfallabhängig.
Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann, wird die Meldebescheinigung häufig sofort im Rahmen der Vorsprache ausgestellt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Eine Meldebescheinigung kann persönlich, durch eine bevollmächtigte Person oder, soweit verfügbar, online beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Meldebehörde die Identität der antragstellenden Person zweifelsfrei feststellen kann.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Die Meldebehörde muss Ihre Identität eindeutig feststellen können.
- in der Regel gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht sowie ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
- bei Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung gegebenenfalls Angaben zum Verwendungszweck
Verfahrensablauf
Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der zuständigen Meldebehörde oder, soweit angeboten, online beantragen.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung.
- Weisen Sie Ihre Identität durch ein gültiges Ausweisdokument oder ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel nach.
- Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und die im Melderegister gespeicherten Daten.
- Die Meldebescheinigung wird Ihnen ausgestellt und ausgehändigt, postalisch übersandt oder elektronisch bereitgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer An- oder Ummeldung wird regelmäßig eine kostenfreie Meldebestätigung über den erfolgten Meldevorgang ausgestellt. Die Ausstellung einer Meldebescheinigung auf Antrag ist hiervon zu unterscheiden und grundsätzlich gebührenpflichtig.
Weiterführende Informationen
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Sollten Sie mit der Entscheidung der Meldebehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.