Dienstleistung
Angebote der Jugendarbeit wahrnehmen
Jugendarbeit kann Sie als jungen Menschen unterstützen, sich gut zu entwickeln und Ihre Interessen zu entdecken.
Sie können in der Jugendarbeit:
- Ihre Persönlichkeit entwickeln und stärken
- lernen, eigenverantwortlich zu handeln
- motiviert werden, sich gesellschaftlich und sozial zu engagieren
Bei der Jugendarbeit können Sie je nach Angebot:
- Kurse zu allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Themen besuchen
- Sport treiben
- spielen und Gleichaltrige treffen
- sich mit Themen aus der Arbeitswelt, Schule oder Familie beschäftigen
- andere Kulturen kennenlernen
- sich erholen
- sich beraten lassen
Jugendarbeit kann zum Beispiel stattfinden:
- in offenen Jugendtreffs oder -zentren
- auf Ferienreisen
- bei politischer Bildung
- beim Sport
- bei Medien- oder Kulturprojekten
- Alle Angebote sind freiwillig und in der Regel für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich.
Einrichtung
Fachdienst Sozialer Dienst
04462 86-1346
04462 86-1313
Dohuser Weg 34
26409 Wittmund
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
04432 950-0
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
04498 940-0
04498 940-200
Hauptstraße 507
26683 Saterland
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen. Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen.
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Visbek - Familienbeauftragter
04445 950521
Am Klosterplatz 17
49429 Visbek
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerhaus
+49 4407 2769
+49 4407 73-100
Am Everkamp 3a
26203 Wardenburg
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Jugendpflege
+49 4407 2769
Am Everkamp 3a
26203 Wardenburg
Montag bis Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr
Freitag 14:00 - 20:00 Uhr
Einrichtung
Gulfhaus
04441 8867500
Zitadelle 13
49377 Vechta
Öffnungszeiten
Mittwoch bis Freitag: 14.00 - 15.30 Uhr
Bürozeiten
Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.00 bis 16.00 Uhr
Einrichtung
Landkreis Aurich - Jugend und Soziales
04941 16-0
04941 16-5098
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Jugendamt
0447115 0
04471 15337
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
Einrichtung
Landkreis Oldenburg - Jugendamt
04431 85-0
04431 85-200
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Einrichtung
Landkreis Vechta - Jugendamt
04441 898-0
04441 898-1040
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Einrichtung
Landkreis Wesermarsch - Fachdienst 51 - Jugend
04401 927-0
04401 927-100
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Mo - Do 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Kosten.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Übersicht der örtlichen Jugendämter in den Städten und Landkreisen
Übersicht der Kreis und Stadtjugendringe
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
- Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Sie sind nicht älter als 27 Jahre.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.
Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Informationen zum Landesjugendring
Rechtsbehelf
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.
Schlagwörter
Sportverein, Bildungsangebote, Mädchentreff, Jugendzentrum, Jugendhaus, Mädchenhaus, Jugendclub, Ferienfreizeit, Freizeitangebote, Ferienreisen, Jugendtreff, Sportverein
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Kosten.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Übersicht der örtlichen Jugendämter in den Städten und Landkreisen
Übersicht der Kreis und Stadtjugendringe
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
- Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Sie sind nicht älter als 27 Jahre.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.
Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Informationen zum Landesjugendring
Rechtsbehelf
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.