Die Approbation als Apothekerin oder Apotheker ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs. Sie wird nach erfolgreichem Abschluss eines entsprechenden Studiums und der staatlichen Prüfung erteilt.

Wenn Sie als Apothekerin oder Apotheker Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab.


Telefon
0511 390-990
Fax
0511 390-99-36

Postfach
Postfach 11 09 52
30103 Hannover
Adresse
An der Markuskirche 4
30163 Hannover

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen

- Landesprüfungsamt -

30163 Hannover


  • Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.

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