Ansprechpartner


Frau Romaker

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung die folgenden Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:

  • der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
  • hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
  • der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Telefon
04431 85-0
Fax
04431 85-200

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Adresse
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Servicezeiten Montag - Donnerstag­ 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Telefon
05494 985-0
Fax
05494 985-99

Adresse
Große Straße 19
49451 Holdorf

Telefon
04942 209-0
Fax
04942 209-444

Adresse
Westvictorburer Straße 2
26624 Südbrookmerland
Servicezeiten

Geöffnet ist Ihr Rathaus:

Montags bis Freitags      08.30 - 12.30 Uhr
außerdem Donnerstags  14.00 - 17.30 Uhr

Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Öffnungszeiten einen individuellen Termin mit den Mitarbeitern telefonisch vereinbaren.

Telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiter:

Montags bis Mittwochs   08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstags                  08.30 - 12.30 Uhr, sowie 14.00 - 17.30 Uhr
Freitags                        08.30 - 12.30 Uhr


Telefon
04499 81-26
Fax
04499 8159

Adresse
Theodor-Klinker-Platz
26676 Barßel
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Telefon
04733 89-12
Fax
04733 89-89

Adresse
Butjadinger Straße 59
26969 Butjadingen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

und nach telefonischer Vereinbarung


Telefon
05957 9610-11
Fax
05957 9610-30

Adresse
Kirchstraße 1
49699 Lindern (Oldenburg)
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr,

Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 13:00 Uhr


Telefon
04941 16-0
Fax
04941 16-6099

Adresse
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr


Telefon
04941 16-0
Fax
04941 16-1099

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr


Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Telefon
04441 898-0
Fax
04441 898-1037

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.

Mobilitätszentrale:

Montag 07:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 17:00 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.

Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate

Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung muss innerhalb eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid von der zuständigen Behörde getroffen werden.

Bearbeitungsdauer: 1 Monat bis 2 Monate

Zuständige Grundstücksverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte)


  • Sie haben einen Landpachtvertag abgeschlossen.
  • Sie bewirken durch den Landpachtvertrag
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis.
  • Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke kleiner als 0,5 Hektar ausgenommen.

  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.


Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

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