Dienstleistung
PIN für den elektronischen Identitätsnachweis ändern
Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:
- beliebig oft zu Hause oder
- wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.
In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn
- Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
- Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
- Sie Ihre PIN vergessen haben oder
- die PIN blockiert ist.
Einrichtung
Gemeinde Barßel - Einwohnermeldeamt
04499 810
04499 8158
Theodor-Klinker-Platz
26676 Barßel
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Edewecht - Bürgerbüro
04405 916-0
04405 916-1149
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Friedeburg
04465 806-0
04465 806-77
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg
+49 4407 73-0
+49 4407 73-100
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Einrichtung
Stadt Damme
05491 662-0
05491 662-88
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
Einrichtung
Stadt Elze
05068 464-0
05068 464-77
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Das (Neu-)Setzen der PIN ist gebührenfrei.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Ansprechpunkt
Personalausweisbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn
- Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
- Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
- Sie Ihre PIN vergessen haben oder
- die PIN blockiert ist.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).
2. Die Behörde verfügt vor Ort über spezielle Schreib-Lese-Geräte (Änderungsterminals), mit der die Änderung der PIN vorgenommen werden kann. Setzen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 27 Abs 2 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
§ 7 Absatz 1, 2 und 3 a Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
§ 20 Absatz 1 und 2 und § 21 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
Rechtsbehelf
Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.
Schlagwörter
Personalausweis, Perso, elektronischer Personalausweis, PA, Ausweis-Chip, Online-Ausweisfunktion, eAT, elektronischer Identitätsnachweis, eID, Online-Ausweis, Unionsbürgerkarte, elektronischer Aufenthaltstitel, PIN, Geheimnummer, PIN vergessen, PUK, Fehleingabe, Entsperrnummer
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Das (Neu-)Setzen der PIN ist gebührenfrei.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Ansprechpunkt
Personalausweisbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn
- Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
- Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
- Sie Ihre PIN vergessen haben oder
- die PIN blockiert ist.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID). Das können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt machen (für den Personalausweis oder die eID-Karte) oder im Landesamt für Einwanderung (LEA) (für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)).
2. Die Behörde verfügt vor Ort über spezielle Schreib-Lese-Geräte (Änderungsterminals), mit der die Änderung der PIN vorgenommen werden kann. Setzen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 27 Abs 2 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
§ 7 Absatz 1, 2 und 3 a Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
§ 20 Absatz 1 und 2 und § 21 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
Rechtsbehelf
Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.