Dienstleistung
Nachweis von absolvierten Fortbildungen als beruflicher Betreuer/Betreuerin übermitteln
Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, regelmäßig an berufsbezogenen Fortbildungen teilzunehmen. Sie müssen die Teilnahme an diesen Fortbildungen der zuständigen Stammbehörde nachweisen. Die Fortbildungen sind notwendig, um Ihre fachliche und persönliche Eignung zu gewährleisten.
Wenn Sie Ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen, kann dies zur Folge haben, dass die Stammbehörde den Widerruf Ihrer Registrierung prüft.
Einrichtung
Fachbereich Gesundheit
04462 86-1500
04462 86-1504
Dohuser Weg 12b
26409 Wittmund
Einrichtung
Gesundheitsamt
04431 85-510
04431 85-89555
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Einrichtung
Landkreis Aurich - Amt für Gesundheitswesen
04941 16-5300
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5350
Gesundheitsamt Norden
04941 16-5349
Gesundheitsamt Aurich
04941 16-5399
Gesundheitsamt Norden
Extumer Weg 29
26603 Aurich (Ostfriesland)
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Postfach 1480
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 53.2 - Betreuungsstelle
+49 5351 121-1461
+49 5351 121-2390
Conringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
04441 898-1045
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Einrichtung
Sozialamt
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig.
- Sie nehmen regelmäßig an beruflichen Fortbildungen teil.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Fortbildungsnachweise
Verfahrensablauf
Den Fortbildungsnachweis können Sie der zuständigen Stammbehörde schriftlich und formlos vorlegen.
- Reichen Sie den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme unaufgefordert bei der zuständigen Stammbehörde ein.
- Die Stammbehörde prüft die Nachweise und stellt sicher, dass die Fortbildungspflicht erfüllt wurde.
- Bei Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht können Maßnahmen durch die Stammbehörde ergriffen werden, wie etwa die Prüfung des Widerrufs Ihrer Registrierung.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig.
- Sie nehmen regelmäßig an beruflichen Fortbildungen teil.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Fortbildungsnachweise
Verfahrensablauf
Den Fortbildungsnachweis können Sie der zuständigen Stammbehörde schriftlich und formlos vorlegen.
- Reichen Sie den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme unaufgefordert bei der zuständigen Stammbehörde ein.
- Die Stammbehörde prüft die Nachweise und stellt sicher, dass die Fortbildungspflicht erfüllt wurde.
- Bei Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht können Maßnahmen durch die Stammbehörde ergriffen werden, wie etwa die Prüfung des Widerrufs Ihrer Registrierung.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben