Dienstleistung
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen (Liegenschaftsbeschreibung)
Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.) Auszüge, Informationen und Bescheinigungen zu Ihrem Grundstück.
Das Liegenschaftskataster enthält die Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Liegenschaftskarte) und beschreibender Form (Liegenschaftsbuch).
Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks einschließlich Eigentumsangaben und Eigentumsverhältnisse.
Daneben gibt es weitere Varianten der Beschreibungen:
- Flurstücksnachweis (enthält alle Angaben zum Flurstück und die Buchungsstelle im Grundbuch, aber keine Eigentumsangaben; dieser Auszug kann ohne berechtigtes Interesse an jedermann abgegeben werden),
- Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung (enthält zusätzlich die beschreibenden Angaben der Bodenschätzung bei landwirtschaftlichen Flächen),
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung (enthält neben den Eigentumsangaben auch die beschreibenden Angaben der Bodenschätzung bei landwirtschaftlichen Flächen),
- Grundstücksnachweis (enthält alle Flurstücke eines Grundbuchblattes bei gleicher laufender Nummer mit Eigentumsangaben),
- Bestandsnachweis (umfasst alle Flurstücke eines Grundbuchblattes mit verschiedenen laufenden Nummern und mit Eigentumsangaben).
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
04941 176-596
04941 176-0
Gartenstraße 4
26506 Norden
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
04931 9568-177
04931 9568-0
Isumser Straße 5
26409 Wittmund
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
04462 9471-10
04462 9471-0
Emmerstedter Straße 21
38350 Helmstedt
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
05351 393-160
05351 393-0
Neue Wiese 11
31061 Alfeld (Leine)
Postfach 51 04 50
30634 Hannover
Vor Ort: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit: Mo. - Fr. 8.00-12.00 Uhr
05181 9105-66
05181 9105-0
Langelinienwall 26
31134 Hildesheim
Postfach 51 04 50
30634 Hannover
Vor Ort: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit: Mo. - Fr. 8.00-12.00 Uhr
05121 164-300
05121 164-03
Schrabberdeich 43
26919 Brake (Unterweser)
Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:
Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
04401 70019-13
04401 70019-10
Wilke-Steding-Straße 5
49661 Cloppenburg
Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:
Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
04471 951-299
04471 951-0
Stau 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:
Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
0441 9215-9600
0441 9215-500
Neuer Markt 14
49377 Vechta
Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:
Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
04441 876-69
04441 876-0
Wilhelm-Geiler-Straße 11
26655 Westerstede
Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:
Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
04488 76324-10
04488 76324-0
Im Hagen 2
27793 Wildeshausen
Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung
Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:
Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
04431 73798-11
04431 73798-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Dauer: 3 Werktage
Bemerkung:
Es handelt sich um eine ungefähre Zeitangabe
Welche Gebühren fallen an?
Kostenhöhe:
11,90 €
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Zahlungsweise: Rechnung
Gegebenenfalls zusätzlich: giropay
Bemerkung:
Ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftsbuch) ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (
KOVerm
). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Katasterämter des
Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
Zuständige Stelle
Die Auszüge werden bereitgestellt durch
- die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
- eine in Niedersachsen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder
- durch die zuständige Kommune, sofern sie an der Bereitstellung dieser Auszüge mitwirkt.
Liste der niedersächsischen Katasterämter
Liste der in Niedersachsen zugelassenen ÖbVIs
Voraussetzungen
Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis unterliegt dem Datenschutz (personenbezogene Daten) und kann nur von einem berechtigtem Personenkreis beantragt werden (Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte, Person mit sonstigem berechtigtem Interesse).
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Unterschrift: nicht erforderlich
Authentifizierung nötig, wegen Gebührenübernahme (nicht bei Antrag per E-Mail)
Online-Dienste vorhanden: Ja
Onlinebeantragung:
Antrag zur Bereitstellung einer Liegenschaftsbeschreibung
erforderliche Unterlagen
Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Nutzungsberechtigte/ Nutzungsberechtigter
- formloser, nicht formgebundener Nachweis über Nutzungsrecht (Erbbauberechtigung, Pachtung u. ä.)
- sonstiges berechtigtes Interesse
- formloser, nicht formgebundener Nachweis über berechtigtes Interesse (Kreditgebende Person, Gläubigerin/Gläubiger, u. ä.)
- Bevollmächtigte/ Bevollmächtigter von o.g. Personenkreis
- formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung
Verfahrensablauf
Der Flurstücks- und Eigentümernachweis kann
- eigenständig über den Onlineantrag,
-
schriftlich oder
-
per E-Mail
beantragt werden.
Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
-
Angaben zum beantragten Flurstück (Adresse oder Flurstückskennzeichen),
-
Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller (ggf. zum berechtigten Interesse und/ oder zur Bevollmächtigung).
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch wird postalisch übersandt oder zum Download bereitgestellt.
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf (da kein Verwaltungsakt).
Kein Widerruf (da Sonderanfertigung - bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf - das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle).
Schlagwörter
Grundstück, Liegenschaft, Katasteramt, Flurstück, LGLN, Kataster, Liegenschaftskataster, Eigentümer, Vermessungsamt, Liegenschaftskarte, Katasterauszug, Grundbuch, Eigentum, Bestandsnachweis, Flurstücksnachweis, Nachweis Flurstück, Gemarkungsname, Flurstücksnummer, Daten zum Flurstück, Auszug amtlichen Liegenschaftskataster, Amtliche Liegenschaftsbeschreibung, Eigentumsnachweis, Standardpräsentation Liegenschaftsbuch, Liegenschaftsbuch, Nachweis zum Grundstückseigentum, Liegenschaftsbuch: Erstellung - Auszug/Auskunft, Nachweis zum Flurstückseigentum, Grundstück, Katasteramt, Flurstück, LGLN, Kataster, Liegenschaftskataster, Liegenschaft, Eigentümer, Vermessungsamt, Liegenschaftskarte, Katasterauszug, Grundbuch, Eigentum, Bestandsnachweis, Flurstücksnachweis, Nachweis Flurstück, Gemarkungsname, Flurstücksnummer, Daten zum Flurstück, Auszug amtlichen Liegenschaftskataster, Amtliche Liegenschaftsbeschreibung, Eigentumsnachweis, Standardpräsentation Liegenschaftsbuch, Liegenschaftsbuch, Nachweis zum Grundstückseigentum, Liegenschaftsbuch: Erstellung - Auszug/Auskunft, Nachweis zum Flurstückseigentum
Bearbeitungsdauer
Dauer: 3 Werktage
Bemerkung:
Es handelt sich um eine ungefähre Zeitangabe
Welche Gebühren fallen an?
Kostenhöhe: 11,90 €
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Zahlungsweise: Rechnung
Gegebenenfalls zusätzlich: giropay
Bemerkung:
Ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftsbuch) ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen ( KOVerm ). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
Zuständige Stelle
Die Auszüge werden bereitgestellt durch
- die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
- eine in Niedersachsen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder
- durch die zuständige Kommune, sofern sie an der Bereitstellung dieser Auszüge mitwirkt.
Liste der niedersächsischen Katasterämter
Liste der in Niedersachsen zugelassenen ÖbVIs
Voraussetzungen
Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis unterliegt dem Datenschutz (personenbezogene Daten) und kann nur von einem berechtigtem Personenkreis beantragt werden (Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte, Person mit sonstigem berechtigtem Interesse).
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Unterschrift: nicht erforderlich
Authentifizierung nötig, wegen Gebührenübernahme (nicht bei Antrag per E-Mail)
Online-Dienste vorhanden: Ja
Onlinebeantragung: Antrag zur Bereitstellung einer Liegenschaftsbeschreibung
erforderliche Unterlagen
Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümerin/ Grundstückseigentümer ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Nutzungsberechtigte/ Nutzungsberechtigter
- formloser, nicht formgebundener Nachweis über Nutzungsrecht (Erbbauberechtigung, Pachtung u. ä.)
- sonstiges berechtigtes Interesse
- formloser, nicht formgebundener Nachweis über berechtigtes Interesse (Kreditgebende Person, Gläubigerin/Gläubiger, u. ä.)
- Bevollmächtigte/ Bevollmächtigter von o.g. Personenkreis
- formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung
Verfahrensablauf
Der Flurstücks- und Eigentümernachweis kann
- eigenständig über den Onlineantrag,
- schriftlich oder
- per E-Mail
beantragt werden.
Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
- Angaben zum beantragten Flurstück (Adresse oder Flurstückskennzeichen),
- Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller (ggf. zum berechtigten Interesse und/ oder zur Bevollmächtigung).
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch wird postalisch übersandt oder zum Download bereitgestellt.
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf (da kein Verwaltungsakt).
Kein Widerruf (da Sonderanfertigung - bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf - das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle).