Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters.

Die Liegenschaftskarte enthält:

  • Grenzen und Nummern der Flurstücke,
  • Gebäude einschließlich der Hausnummer,
  • Tatsächliche Nutzung des Bodens,
  • Bauwerke, Infrastruktur, Gewässer,
  • ausgewählte topografische Informationen,
  • Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs, Gemeindegrenzen, u. Ä.),
  • Bezeichnungen von Straßen,
  • auf Wunsch Ergebnisse der Bodenschätzung.

Ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte wird u. a. für den Nachweis der Grundstücksgrenzen (Grenzeinhaltungsbescheinigung), für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr benötigt.

Es gibt die Auszüge in den Maßstäben 1 : 1.000 oder 1 : 2.000, farbig oder in Graustufen, in verschiedenen Größen (DIN A4 bis DIN A0, Hoch- oder Querformat) und Abgabeformaten (elektronisch, Papierauszug).


Was ist eine Liegenschaftskarte? - Video

Adresse
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung


Fax
04941 176-596
Telefon
04941 176-0

Adresse
Gartenstraße 4
26506 Norden
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Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung


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04931 9568-177
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04931 9568-0

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Isumser Straße 5
26409 Wittmund
Servicezeiten

Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung


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04462 9471-10
Telefon
04462 9471-0

Adresse
Emmerstedter Straße 21
38350 Helmstedt
Servicezeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
05351 393-160
Telefon
05351 393-0

Adresse
Neue Wiese 11
31061 Alfeld (Leine)
Postfach
Postfach 51 04 50
30634 Hannover
Servicezeiten

Vor Ort: Nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit: Mo. - Fr. 8.00-12.00 Uhr


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05181 9105-66
Telefon
05181 9105-0

Adresse
Langelinienwall 26
31134 Hildesheim
Postfach
Postfach 51 04 50
30634 Hannover
Servicezeiten

Vor Ort: Nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit: Mo. - Fr. 8.00-12.00 Uhr


Fax
05121 164-300
Telefon
05121 164-03

Adresse
Schrabberdeich 43
26919 Brake (Unterweser)
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Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung

Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:

Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr

Freitag 9:00 – 12:00 Uhr 


Fax
04401 70019-13
Telefon
04401 70019-10

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Wilke-Steding-Straße 5
49661 Cloppenburg
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Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung

Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:

Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr

Freitag 9:00 – 12:00 Uhr 


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04471 951-299
Telefon
04471 951-0

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Stau 3
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Servicezeiten

Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung

Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:

Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr

Freitag 9:00 – 12:00 Uhr 


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0441 9215-9600
Telefon
0441 9215-500

Adresse
Neuer Markt 14
49377 Vechta
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Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung

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Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr

Freitag 9:00 – 12:00 Uhr 


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04441 876-69
Telefon
04441 876-0

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Wilhelm-Geiler-Straße 11
26655 Westerstede
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Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung

Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:

Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr

Freitag 9:00 – 12:00 Uhr 


Fax
04488 76324-10
Telefon
04488 76324-0

Adresse
Im Hagen 2
27793 Wildeshausen
Servicezeiten

Öffnungszeiten: Nach vorheriger Terminvereinbarung

Für die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail – Kommunikation – gelten die Zeiten:

Montag – Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr

Freitag 9:00 – 12:00 Uhr 


Fax
04431 73798-11
Telefon
04431 73798-0

Häufig gestellte Fragen

Kostenhöhe: 23,80 €

Vorkasse: Nein

Bezeichnung der Kosten: Gebühr

Zahlungsweise: Rechnung

Gegebenenfalls zusätzlich: giropay

Bemerkung:

Ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) ist kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

Die angegebene Gebühr incl. USt. bezieht sich auf einen Auszug im Maßstab 1 : 1.000 oder 1 : 2.000 bis zum Format DIN A3.


Dauer: 3 Werktage

Bemerkung :

Bei der Bearbeitungsdauer handelt es sich um einen ungefähren Wert.

Bei der eigenständigen Beantragung über das digitale Onlineverfahren kann das gesamte Verfahren inkl. Bezahlung online abgeschlossen werden.


Die Auszüge werden bereitgestellt durch

  • die Katasterämter des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
  • eine in Niedersachsen zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
  • oder durch die zuständige Kommune, sofern sie an der Bereitstellung dieser Auszüge mitwirkt.

Liste der niedersächsischen Katasterämter
Liste der in Niedersachsen zugelassenen ÖbVIs

Es bestehen keine Voraussetzungen - jede Person kann einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beziehen, sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich.


Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Online-Dienst: Katasterkarten-online


Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann:

  • eigenständig über das digitale Onlineverfahren Katasterkarten-online oder
  • schriftlich oder
  • per E-Mail beantragt werden.

Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

  • Angaben zum beantragten Flurstück (Adresse oder Flurstückskennzeichen),
  • Angaben zum Abgabeformat,
  • Angabe zum Maßstab,
  • Angaben zur Farbvariante,
  • Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller.

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte wird postalisch übersandt oder zum Download bereitgestellt


Ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) ist kein amtlicher Lageplan. Wenn Sie einen Bauantrag stellen wollen, benötigen Sie einen amtlichen Lageplan. Nähere Informationen erhalten Sie unter:


Webseite des LGLN - Thema: Lageplan

Kein Rechtsbehelf (da kein Verwaltungsakt).

Kein Widerruf (da Sonderanfertigung - bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf - das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 23 S 111/13 U) hat am 12.2.2014 entschieden, dass der Verbraucher bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf habe, also wenn er ein individuell angepasstes Produkt bestelle).


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