Dienstleistung
Pflichten von Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben für Bioabfall
Für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, kommunale und gewerbliche Bioabfallbehandler oder Gemischhersteller sowie Erzeuger und Besitzer bestimmter Bioabfälle gelten beim Umgang mit Bioabfällen bestimmte Anforderungen, die in der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) festgelegt sind. Diese betreffen z.B. die Behandlung und Untersuchung von Bioabfall und dessen Aufbringung auf Böden, die landwirtschaftlich, fortwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden sowie Nachweispflichten.
Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV)
Einrichtung
Abfallwirtschaft
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Einrichtung
Fachdienst Abfallwirtschaft/Untere Abfallbehörde
04462 86-01
04462 86-1266
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Einrichtung
Landkreis Aurich - Abfallwirtschaftsbetrieb (EB)
04941 16-0
04941 16-7099
Hoheberger Weg 36
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Umweltamt
04471 15-0
04471 85697
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 16.14 - Abfallverwertung
Einrichtung
Landkreis Vechta - Amt für Umwelt und Tiefbau
04441 898-0
04441 898-1041
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig
+49 531 35476-0
+49 531 35476-333
Ludwig-Winter-Str. 2
38120 Braunschweig
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle
05141 755-0
05141 755-88
Im Werder 9
29221 Celle
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden
04921 9217-0
04921 9217-59
04921 9217-58
Brückstraße 38
26725 Emden
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
0551 5070-01
0551 5070-250
Alva-Myrdal-Weg 1
37085 Göttingen
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Freundallee 9c
30173 Hannover
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
05121 163-0
05121 163-999
Goslarsche Straße 3
31134 Hildesheim
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
0441 80077-0
0441 80077-299
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg (Oldenburg)
Einrichtung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück
0541 503-500
0541 503-501
Johann-Domann-Straße 2
49080 Osnabrück
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt, dem Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
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nicht angegeben
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt, dem Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover.
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