Dienstleistung
Altreifenlagerstätten unter 100 t Lagerkapazität: Genehmigung
Für die Lagerung von Altreifen in einem Betrieb mit einer Lagerkapazität unter 100 t wird eine Baugenehmigung benötigt.
Einrichtung
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
04431 85-0
04431 85-200
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Einrichtung
Fachbereich Umwelt
04462 86-01
04462 86-1266
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Einrichtung
Landkreis Aurich - Abfallwirtschaftsbetrieb (EB)
04941 16-0
04941 16-7099
Hoheberger Weg 36
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 63.26 - Immissionsschutz
+49 5351 121-1505
+49 5351 121-2616
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
05121 309-4921
05121 309-954921
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
04441 898-0
04441 898-1039
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Betriebe, die Abfälle lagern, haben eine besondere Sorgfaltspflicht, den Verbleib ihrer Abfälle betreffend. Diese dürfen unter anderem nur an Verwerter abgegeben werden, die zur Übernahme solcher Abfälle berechtigt sind. Die Annahme von Altreifen sowie die Abgabe sind in einem Register nach § 24 Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV) zu dokumentieren. Die Register müssen neben den Grunddaten des Altreifenlagers für jede angenommene Charge die Abfallmenge und das Datum der Übernahme sowie für jede abgegebene Charge zusätzlich die übernehmende Person enthalten. Beträgt die Lagerkapazität 100 t oder mehr wird eine
immissionsschutzrechtliche Genehmigung
benötigt.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Betriebe, die Abfälle lagern, haben eine besondere Sorgfaltspflicht, den Verbleib ihrer Abfälle betreffend. Diese dürfen unter anderem nur an Verwerter abgegeben werden, die zur Übernahme solcher Abfälle berechtigt sind. Die Annahme von Altreifen sowie die Abgabe sind in einem Register nach § 24 Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV) zu dokumentieren. Die Register müssen neben den Grunddaten des Altreifenlagers für jede angenommene Charge die Abfallmenge und das Datum der Übernahme sowie für jede abgegebene Charge zusätzlich die übernehmende Person enthalten. Beträgt die Lagerkapazität 100 t oder mehr wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung benötigt.
Rechtsbehelf
nicht angegeben