Dienstleistung
Prozesskostenhilfe: Bewilligung
Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.
Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:
- Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
- Verwaltungsrecht
- Verfassungsrecht
- Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
Einrichtung
Amtsgericht Aurich
04941 13-0
Schloßplatz 3
26603 Aurich (Ostfriesland)
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
Einrichtung
Amtsgericht Brake
04401 109-0
04401 109-111
Bürgermeister-Müller-Straße 34
26919 Brake (Unterweser)
Montag bis Freitag 09.00 – 12.00 Uhr sowie Nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
Einrichtung
Amtsgericht Braunschweig
0531 488-0
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig
Einrichtung
Amtsgericht Celle
05141 206-0
05141 206-757
Mühlenstrasse 8
29221 Celle
Postfach 1104
29201 Celle
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Einrichtung
Amtsgericht Cloppenburg
04471 8800-0
04471 8800-10
Postfach 1941
49649 Cloppenburg
Burgstraße 9
49661 Cloppenburg
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Einrichtung
Amtsgericht Elze
05068 9301-0
Postfach 1251
31002 Elze
Bahnhofstraße 26
31008 Elze
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitags und vor Feiertagen in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Einrichtung
Amtsgericht Helmstedt
05351 1203-0
05351 1203-50
Stobenstraße 5
38350 Helmstedt
montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr
Einrichtung
Amtsgericht Hildesheim
05121 968-0
05121 968-257
Postfach 100161
31101 Hildesheim
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Einrichtung
Amtsgericht Norden
04931 1809-01
04931 1809-18
Norddeicher Straße 1
26506 Norden
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr,
sowie nach Vereinbarung
Einrichtung
Amtsgericht Nordenham
04731 946-0
04731 946-423
Postfach 11 64
26941 Nordenham
Bahnhofstraße 56
26954 Nordenham
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung
Einrichtung
Amtsgericht Oldenburg
0441 220-0
0441 220-3040
Postfach 24 71
26014 Oldenburg (Oldenburg)
Elisabethstraße 8
26135 Oldenburg (Oldenburg)
Öffnungs- und Geschäftszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
7:30 - 15:30 Uhr
Freitag
7:30 - 12:00 Uhr
Geschäftszeiten
Montag bis Freitag
9:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Amtsgericht Vechta
04441 87 06-0
04441 87 06-113
Postfach 1151
49360 Vechta
Kapitelplatz 8
49377 Vechta
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr
Einrichtung
Amtsgericht Westerstede
04488 836-0
04488 836-10
Postfach 1120
26653 Westerstede
Wilhelm-Geiler-Straße 12a
26655 Westerstede
Die Geschäftszeiten des Amtsgerichts Westerstede sind von Montag - Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und natürlich nach Vereinbarung
Einrichtung
Amtsgericht Wildeshausen
04431 84-0
04431 84-100
Delmenhorster Straße 17
27793 Wildeshausen
Postfach 1161
27778 Wildeshausen
Geschäftszeiten
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
und 14.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
und 14.00 – 15.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Einrichtung
Amtsgericht Wittmund
04462 9192-0
04462 9192-93
Am Markt 11
26409 Wittmund
Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
durch Amtsgericht
Gebühr:
kostenfrei
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht oder Rechtsanwalt.
Zuständige Stelle
Amtsgericht oder Rechtsanwalt.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Wenn der Antrag bei der Rechtsantragsstelle genehmigt wurde und die Angelegenheit nicht unmittelbar durch das Amtsgericht erledigt werden kann, wird ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgehändigt, mit dem man einen Rechtsanwalt aufsuchen kann.
Wird zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht, kann dieser auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.
Niedersächsisches Landesjustizportal
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe: Bewilligung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: kostenfrei
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht oder Rechtsanwalt.
Zuständige Stelle
Amtsgericht oder Rechtsanwalt.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Wenn der Antrag bei der Rechtsantragsstelle genehmigt wurde und die Angelegenheit nicht unmittelbar durch das Amtsgericht erledigt werden kann, wird ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgehändigt, mit dem man einen Rechtsanwalt aufsuchen kann.
Wird zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht, kann dieser auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.
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Rechtsbehelf
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