Ansprechpartner


Frau Thiem

Ein Regionales Raumordnungsprogramm ist der Raumordnungsplan für einen Teilraum des Landes Niedersachsen, z. B. für das Gebiet eines Landkreises oder einer Region. In einem Regionalen Raumordnungsprogramm wird festgelegt, wie die räumliche Entwicklung in dem betreffenden Teilraum aussehen soll. Es enthält Ziele und Grundsätze zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung

  • von Siedlungs- und Versorgungsstrukturen (z. B. Bündelung von Versorgungseinrichtungen in Zentralen Orten, Vorgaben für Einzelhandelsstandorte zur Nahversorgung),
  • von Freiraumnutzungen und -funktionen (z. B. Erhaltung für die Land- und Forstwirtschaft, für Erholungszwecke oder für ökologisch bedeutsame Funktionen) sowie
  • von technischen Infrastrukturen (z. B. für Verkehr und Energieversorgung).

Die Ziele und Grundsätze werden in Textform oder zeichnerisch in einer Karte (z. B. durch räumliche Abgrenzung von Vorranggebieten oder Vorbehaltsgebieten für bestimmte Nutzungen) festgelegt.

Bei der Festlegung solcher Ziele und Grundsätze kann die Öffentlichkeit im Regelfall mitwirken.


Adresse
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Servicezeiten Dienstag und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Telefon
04431 85-0
Fax
04431 85-200

Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten

Telefon
04401 927-225
Fax
04401 927-100

Adresse
Poggenburger Straße 7
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo. - Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung


Telefon
04462 86-1272
Fax
04462 86-1717

Adresse
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Servicezeiten Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Telefon
04941 16-0
Fax
04941 16-6099

Adresse
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Servicezeiten

Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr
Freitag 08:00-12:00 Uhr


Telefon
+49 5351 121-2204
Fax
+49 5351 121-2616

Adresse
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Servicezeiten Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung.

Ansprechpartner
Telefon
04441 898-0
Fax
04441 898-1039

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Telefon
0531 24262-0
Fax
0531 24262-42

Adresse
Frankfurter Straße 2
38122 Braunschweig

Häufig gestellte Fragen

Es sind Fristen für die Abgabe einer Stellungnahme zu beachten. Diese werden jeweils im Rahmen eines Verfahrens zur Aufstellung oder Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms bekannt gegeben.


Die Zuständigkeit für das Verfahren liegt beim jeweiligen Regionalplanungsträger. Dies ist im Regelfall der Landkreis.
Für das Gebiet der Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel und der kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg ist als Regionalplanungsträger der Regionalverband Großraum Braunschweig zuständig.


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Wenn die Planungsabsicht besteht, ein Regionales Raumordnungsprogramm neu aufzustellen oder zu ändern, werden Behörden und Öffentlichkeit hierüber vom zuständigen Regionalplanungsträger durch eine öffentliche Bekanntmachung unterrichtet.
Nachdem ein genauer Planentwurf ausgearbeitet wurde, wird dazu eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Der Planentwurf wird mit einer Begründung und einem Umweltbericht öffentlich ausgelegt und im Internet bereitgestellt. Es besteht dann die Gelegenheit zur Stellungnahme. Nähere Einzelheiten zum Beteiligungsverfahren werden vorher öffentlich bekannt gemacht.
Nur bei unwesentlichen Änderungen ohne erhebliche Umweltauswirkungen gibt es ein vereinfachtes Verfahren und eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann entfallen.
Nach Abwägung aller berührten Belange wird das Regionale Raumordnungsprogramm (oder dessen Änderung) als Satzung beschlossen und der oberen Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Erteilung der Genehmigung wird vom Regionalplanungsträger öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, wo die Satzung über das Regionale Raumordnungsprogramm (oder die Satzung zu dessen Änderung) und die zugehörigen Unterlagen einsehbar sind.

Das aktuelle Regionale Raumordnungsprogramm kann beim zuständigen Regionalplanungsträger eingesehen werden.