Dienstleistung
Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Einrichtung
Abfallwirtschaft
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
04401 9888-0
04401 9888-10
Otto-Hahn-Straße 9
26919 Brake (Unterweser)
GESCHÄFTSZEITEN
Montag–Donnerstag:
8:00 –12:30 Uhr und 13:00 –16:00 Uhr
Freitag:
08:00–12:00 Uhr
Einrichtung
Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft
04431 85-0
04431 85-200
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Einrichtung
Fachdienst Abfallwirtschaft/Untere Abfallbehörde
04462 86-01
04462 86-1266
Schloßstraße 9
26409 Wittmund
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
04432 950-0
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen - Amt 1
04432 950-0
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
Einrichtung
Gemeinde Hatten - Fachbereich Finanzservice
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Hauptamt
+49 4407 73-0
+49 4407 73-100
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Einrichtung
Landkreis Aurich - Abfallwirtschaftsbetrieb (EB)
04941 16-0
04941 16-7099
Hoheberger Weg 36
26603 Aurich (Ostfriesland)
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Einrichtung
Landkreis Cloppenburg - Umweltamt
04471 15-0
04471 85697
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Einrichtung
Landkreis Helmstedt: 16.1 - Untere Abfallbehörde
+49 5351 121-2517
+49 5351 121-2607
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Einrichtung
Landkreis Vechta - Amt für Umwelt und Tiefbau
04441 898-0
04441 898-1041
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach 1353
49375 Vechta
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Einrichtung
Samtgemeinde Hage
+49 4931 1899-0
+49 4931 1899-59
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 17:00 Uhr
Einrichtung
Stadt Wildeshausen
04431 88-0
04431 88-808
Am Markt 1
27793 Wildeshausen
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Schlagwörter
Sperrmülltermin, Abholung von Sperrmüll
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben