Dienstleistung
Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.
Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.
Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
Einrichtung
3.2 Bürger Service Büro
04408 9213-50
04408 9213-96
Dr.-Gustav-Thye-Straße 2
27798 Hude (Oldenburg)
Einrichtung
Amt für Bürgerservice und Zentrale Verwaltung
05493 9871-0
05493 9871-99
Küsterstraße 4
49434 Neuenkirchen-Vörden
Einrichtung
Amt für Ordnung und Soziales
04435 600-0
04435 600-200
Markt 1
26197 Großenkneten
Einrichtung
Bürgerbüro
04971 206-30
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Janna Balfanz
04971 206-43
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Nadine Winter
04971 206-47
Mitarbeiterin Bürgerbüro - Marina Schumann
04971 20666
Am Markt 2-4
26427 Esens
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Einrichtung
Bürgerbüro
04441 886-0
04441 886-199
Burgstraße 6
49377 Vechta
Postfach 1551
49364 Vechta
Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Hinweis:
Für das Standesamt und das Einwohnermeldeamt müssen Termine vereinbart werden. Hier gelangen Sie zur Online Terminvereinbarung
Das Gewerbeamt ist von Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr und von 14:30 - 16:00 Uhr und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr geöffnet.
Einrichtung
Gemeinde Apen - Bürgerbüro
04489 73-0
04489 73-80
Hauptstraße 200
26689 Apen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Bakum - Bürgerbüro
04446 89-11
04446 89-95
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Barßel - Einwohnermeldeamt
04499 810
04499 8158
Theodor-Klinker-Platz
26676 Barßel
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Butjadingen - Meldewesen
04733 89-31
04733 89-78
Butjadinger Straße 59
26969 Butjadingen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
und nach telefonischer Vereinbarung
Einrichtung
Gemeinde Bösel - Meldeamt
04494 89-0
04494 89-10
Am Kirchplatz 15
26219 Bösel
Postfach 1154
26216 Bösel
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einrichtung
Gemeinde Cappeln (Oldenburg) - Bürgerservice
04478 9484-16
04478 9484-17
04478 9484-26
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Dötlingen
04432 950-0
Postfach 27799
27801 Dötlingen
Mo. und Di. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr. Mi. geschlossen. Do. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr; 14.00 Uhr - 18.00 Uhr. Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine auch nach Vereinbarung.
Einrichtung
Gemeinde Edewecht - Bürgerbüro
04405 916-0
04405 916-1149
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
05434 88-33
05434 88-38
Postfach 1162
49627 Essen (Oldenburg)
Peterstraße 7
49632 Essen (Oldenburg)
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
04465 806-0
04465 806-77
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04444 2009-11
04444 2009-12
04444 2009-77
Hauptstraße 39
49424 Goldenstedt
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 19:00 Uhr
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Lastrup - Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt
04472 8900-17
04472 8900-31
Am Marktplatz 1
49688 Lastrup
05957 9610-11
05957 9610-30
Kirchstraße 1
49699 Lindern (Oldenburg)
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Rastede - Meldewesen
Sophienstraße 27
26180 Rastede
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Hinweis:
- jeden 2. / 4. Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
- Sozialamt: Mi. geschlossen; Do. 14.00 - 18.00 Uhr; alle anderen Öffnungszeiten wie oben;
04498 940-0
04498 940-200
Hauptstraße 507
26683 Saterland
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und nachmittags mit vorheriger Terminvereinbarung
Das Rathaus bleibt mittwochs geschlossen. Des Weiteren ist das Bauamt mittwochs telefonisch nicht zu erreichen.
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro
+49 4407 73-0
+49 4407 73-100
Friedrichstraße 16
26203 Wardenburg
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
KFZ Zulassungen werden ausschließlich mit Termin bearbeitet.
Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden.
In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.
Einrichtung
Gemeinde Wiefelstede - Bürgerbüro
04402 965-132
04402 965-133
04402 965-136
04402 965-137
04402 965-199
Kirchstraße 1
26215 Wiefelstede
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Meldeamt
04431 88-333
04431 88-850
Am Markt 1
27793 Wildeshausen
04432 950
Hauptstraße 26
27801 Dötlingen
Einrichtung
Samtgemeinde Hage - Meldeamt
+49 4931 1899-0
+49 4931 1899-59
Hauptstraße 81
26524 Hage
Postfach 1160
26519 Hage
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, nachmittags nur nach Terminvergabe
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Einrichtung
Samtgemeinde Harpstedt - Einwohnermeldeamt
04244 82-26
04244 82-27
04244 82-29
Amtsfreiheit 1
27243 Harpstedt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Und nach Vereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Helmstedter Straße 17
38381 Jerxheim
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
04975 9193-22
04975 9193-55
Auricher Straße 9
26556 Westerholt
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Stadt Damme
05491 662-0
05491 662-88
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr
Do: 14.00 - 18.00 Uhr
Einrichtung
Stadt Elze
05068 464-0
05068 464-77
Hauptstraße 61
31008 Elze
Montag
8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag
8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.00 bis 13.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.
Einrichtung
Stadt Wittmund
04462 983-0
04462 983-299
Kurt-Schwitters-Platz 1
26409 Wittmund
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 27,60
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Ansprechpunkt
Örtliches Bürgeramt
Zuständige Stelle
Örtliches Bürgeramt
Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis,
- alter Reisepass oder
- alter Kinderreisepass
-
wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
-
bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
-
bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
- Sorgerechtsnachweis
-
Digitales Passfoto, das
- aktuell und
- biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)
Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
Informationen zum Personalausweis auf einer Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Schlagwörter
Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Personaldokument, Ausweis ausstellen, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, Neuer PA, PA, Identitätsnachweis, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, unter 16, jünger als 16 Jahre, Beantragung Personalausweis, Antrag Personalausweis, Kontextleistungen, Pass, Ausweis, Personalausweis für Kinder
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 27,60
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Ansprechpunkt
Örtliches Bürgeramt
Zuständige Stelle
Örtliches Bürgeramt
Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Formulare
Nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis,
- alter Reisepass oder
- alter Kinderreisepass
-
wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
-
bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
-
bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
- Sorgerechtsnachweis
-
Digitales Passfoto, das
- aktuell und
- biometrisch ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)
Verfahrensablauf
Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:
- Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, stellen Ihre Eltern den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
- Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
- Sind Sie selbst die Person, für die der Antrag gestellt wird, müssen Sie persönlich erscheinen, da die Behörde Ihre Identität prüft. Außerdem müssen Sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Termin mit.
- Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
Informationen zum Personalausweis auf einer Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Rechtsbehelf
Nicht angegeben