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Landkreis Cloppenburg
Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Kreuzung eines Gewässers
Erteilung einer Genehmigung gem. § 57 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) für die Errichtung eines Steges in ein Gewässer
Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung zur Verrohrung eines Gewässers
Einleitung von Stoffen in ein Gewässer / das Grundwasser
Wasserrechtliche Genehmigung für die Entnahme von Grundwasser: Erteilung
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