Dienstleistung
Ausstellung einer Karteikartenabschrift
Wenn Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Führerschein in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen möchten oder Sie Ihren Papierführerschein verloren haben und einen neuen Führerschein benötigen, dann benötigen Sie eine Karteikartenabschrift, sofern Sie außerhalb des Landkreises Cloppenburg wohnen und Ihr letzter Führerschein vom Landkreis Cloppenburg ausgestellt ist.
Eine Karteikartenabschrift (auch Dateiauszug genannt) ist eine Abschrift des Datenblattes zu Ihrem erteilten Papierführerschein der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat.
Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Cloppenburg
                
                    
                    Postfach 1480
49644 Cloppenburg
 Sprechzeiten:
 
   Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 
   und nach Vereinbarung
 
  KFZ-Zulassung Cloppenburg
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Friesoythe
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Löningen
 
   Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 
   Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 
   
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Eine Karteikartenabschrift können Sie einfach telefonisch, schriftlich oder per E-Mail formlos anfordern.
 
Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird die Karteikartenabschrift an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben bzw. beantragen möchten übermittelt.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen keine Gebühren an.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Was sollte ich noch wissen?
                    
                
            
        
        
                                                Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben, dann entfällt die Karteikartenabschrift (Dateiauszug), da Ihre Daten in diesem Fall im Zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert sind.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
                                                                                    
                                            
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Führerschein, Karteikartenabschrift, Fahrerlaubnis
            
    
    
                                    
    
Verfahrensablauf
Eine Karteikartenabschrift können Sie einfach telefonisch, schriftlich oder per E-Mail formlos anfordern.
Sobald alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird die Karteikartenabschrift an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben bzw. beantragen möchten übermittelt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben, dann entfällt die Karteikartenabschrift (Dateiauszug), da Ihre Daten in diesem Fall im Zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert sind.