Dienstleistung
Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Antrag auf Eingliederungshilfe (nur für Unterbringung Tag & Nacht; persönliches Budget)
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Wir fördern die Eingliederung von jungen Menschen mit Behinderung, damit Kinder und Jugendliche sich bestmöglich entwickeln können. Wir ermitteln den individuellen konkreten Bedarf von Kindern und Jugendlichen personenzentriert.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Cloppenburg - Sozialamt
                
                    
                    Postfach 1480
49644 Cloppenburg
 Sprechzeiten:
 
   Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 
   und nach Vereinbarung
 
  KFZ-Zulassung Cloppenburg
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Friesoythe
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Löningen
 
   Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 
   Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 
   
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Leistungsbeschreibung
                    
                
            
        
        
                                                Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören unter anderem
- Integrative und heilpädagogische Hilfen für noch nicht schulpflichtige Kinder, zum Beispiel
 
- heilpädagogische Frühförderung
 
- Besuch eines Integrationskindergarten, heilpädagogischen Kindergarten, Sprachheilkindergarten
 
- Integrationshilfe/Schulbegleitung für Kinder
 
- Besuch einer Tagesbildungsstätte
 
- Besuch einer Förderschule (zum Beispiel Kardinal-von-Galen-Haus in Dinklage)
 
- Autismus-Therapie
 
- Betreuung in einer Pflegefamilie
 
- Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung in Internaten
 
- Gewährung von Hilfsmitteln
 
- Persönliches Budget, zum Beispiel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
 
 
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen für Ihr Kind zu ermitteln. In der Regel findet ein persönliches Gespräch mit Vertretern aus dem Gesundheitsamt statt.
Nach der Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid vom Sozialamt.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                Sie können Eingliederungshilfe beantragen, wenn
- Ihr Kind eine Behinderung hat.
 
- Ihr Kind von einer Behinderung bedroht ist.
 
- Die Behinderung Ihr Kind im täglichen Leben einschränkt.
 
 
                
                    
                    
    
    
                                                                                    
                                            
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    soziales, eingliederungshilfe, egh, teilhabe, kinder, jugendliche
            
    
    
                                    
    
Leistungsbeschreibung
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören unter anderem
- Integrative und heilpädagogische Hilfen für noch nicht schulpflichtige Kinder, zum Beispiel
 - heilpädagogische Frühförderung
 - Besuch eines Integrationskindergarten, heilpädagogischen Kindergarten, Sprachheilkindergarten
 - Integrationshilfe/Schulbegleitung für Kinder
 - Besuch einer Tagesbildungsstätte
 - Besuch einer Förderschule (zum Beispiel Kardinal-von-Galen-Haus in Dinklage)
 - Autismus-Therapie
 - Betreuung in einer Pflegefamilie
 - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung in Internaten
 - Gewährung von Hilfsmitteln
 - Persönliches Budget, zum Beispiel zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
 
Verfahrensablauf
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen für Ihr Kind zu ermitteln. In der Regel findet ein persönliches Gespräch mit Vertretern aus dem Gesundheitsamt statt.
Nach der Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid vom Sozialamt.
Voraussetzungen
Sie können Eingliederungshilfe beantragen, wenn
- Ihr Kind eine Behinderung hat.
 - Ihr Kind von einer Behinderung bedroht ist.
 - Die Behinderung Ihr Kind im täglichen Leben einschränkt.