Dienstleistung
Sorgerechtsauskunft / Negativauskunft
Wichtigste Merkmale
Sofern die Eltern nicht verheiratet waren und keine Sorgerechtserklärung abgegeben worden ist oder ein Gericht dem Vater das Sorgerecht zugesprochen hat, steht das Sorgerecht nach gültigem Recht der Mutter allein zu.
Wenn Sie als Mutter z.B. das Kind ummelden, einen Reisepass beantragen oder ein Konto eröffnen möchten, wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht von Ihnen verlangt werden.
Sollte eine Auskunft über das Vorliegen des alleinigen Sorgerechts (sogenannte Negativauskunft) benötigt werden, können sie diesen beim Jugendamt beantragen.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Cloppenburg - Jugendamt
                
                    
                    Postfach 1480
49644 Cloppenburg
 Sprechzeiten:
 
   Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 
   und nach Vereinbarung
 
  KFZ-Zulassung Cloppenburg
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Friesoythe
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Löningen
 
   Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 
   Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 
   
04471 15337
0447115 0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Unterlagen werden benötigt?
                    
                
            
        
        
                                                
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
 
- Anschrift der Mutter
 
- Personalausweis
 
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen keine Gebühren an.
 
Gebühr: kostenfrei
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Bearbeitungsdauer
                    
                
            
        
        
                                                Sofern das Kind im Landkreis Cloppenburg geboren ist, kann die Auskunft kurzfristig ausgestellt werden. Wenn das Kind außerhalb des Landkreises geboren wurde, muss zunächst beim Geburtsjugendamt angefragt werden, daher kann die Bearbeitung entsprechend länger dauern. Sie hängt davon ab, wann eine Rückmeldung des Geburtsjugendamts erfolgt.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
                                                                                    
                                            
                        
                    
    
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
 - Anschrift der Mutter
 - Personalausweis
 
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Gebühr: kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Sofern das Kind im Landkreis Cloppenburg geboren ist, kann die Auskunft kurzfristig ausgestellt werden. Wenn das Kind außerhalb des Landkreises geboren wurde, muss zunächst beim Geburtsjugendamt angefragt werden, daher kann die Bearbeitung entsprechend länger dauern. Sie hängt davon ab, wann eine Rückmeldung des Geburtsjugendamts erfolgt.