Dienstleistung
Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage - Anzeige
Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gas-turbinen- und Verbrennungsmotoranlage) mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW sind Sie verpflichtet, vor der Inbetriebnahme den beabsichtigten Betrieb schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Der Betrieb einer bestehenden Feuerungsanlage ist schriftlich oder elektronisch der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Anzeige muss die in Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben enthalten.
Die zuständige Behörde nimmt die Anlage in ihrem Anlagenregister auf.
Über die Registrierung werden Sie von der zuständigen Behörde unterrichtet.
Für die Registrierung können Sie die Tabelle verwenden, die Sie im Downloadbereich finden.
Die ausgefüllte Tabelle schicken Sie bitte an biogas@lkclp.de.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Cloppenburg - Bauamt
                
                    
                    Postfach 1480
49644 Cloppenburg
 Sprechzeiten:
 
   Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 
   und nach Vereinbarung
 
  KFZ-Zulassung Cloppenburg
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Friesoythe
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Löningen
 
   Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 
   Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 
   
04471 85697
04471 15-0