Dienstleistung
Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
 Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
 
   
Voraussetzung
- Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
 
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt
                
                    
                    Postfach 1480
49644 Cloppenburg
 Sprechzeiten:
 
   Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 
   und nach Vereinbarung
 
  KFZ-Zulassung Cloppenburg
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Friesoythe
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Löningen
 
   Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 
   Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 
   
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
                            
                    Ausstellung des Behördenführungszeugnisses
                
            Abgabe:
            EUR 13,00
        
                            
    
                    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
                
            Abgabe:
            EUR 38,00
        
                            
    
                    Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
                
            Gebühr:
            EUR 42,60
        
                            
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Formulare
                    
                
            
        
        
                                                Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
                
                        
        
                            
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  
 - Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
  
 - 
  Meldebescheinigung 
  vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
 
  
 - Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
  
 - Gutachten eines Augenarztes
  
 - Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  
 - Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
  
 - Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
  
 - 
  Führungszeugnis 
  mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen
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                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Fahrerlaubnis für Linienbus, Taxischein, Fahrerlaubnis für Mietwagen, Ortskenntnisprüfung, Führerschein, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis für Krankenwagen, QSKommune
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: EUR 13,00
Abgabe: EUR 38,00
Gebühr: EUR 42,60
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.
Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
 - Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
 - Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
 - Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
 - Gutachten eines Augenarztes
 - Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
 - Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
 - Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
 - Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen .