Dienstleistung
Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Cloppenburg - Straßenverkehrsamt
                
                    
                    Postfach 1480
49644 Cloppenburg
 Sprechzeiten:
 
   Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 
   und nach Vereinbarung
 
  KFZ-Zulassung Cloppenburg
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Friesoythe
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Löningen
 
   Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 
   Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 
   
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                
 für Bewerber
 :
 
 
 - Mindestalter: 17 Jahre
  
 - Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
  
 - Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
  
 - Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  
 
 für Begleitpersonen:
 
 
 - seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  
 - Vollendung des 30. Lebensjahres
  
 - 
  nicht mehr als 1 Punkt im 
  Fahreignungsregister
   (FAER)
 
  
Informationen zum Fahreignungsregister (FAER) auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
 -  
  
Personalausweis
 
   
 -  
  
original Unterschrift auf Behördenvordruck
 
   
 -  
  
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
 
   
 - 
  Erste-Hilfe-
  Nachweis
 
  
 -  
  
Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
 
   
 -  
  
Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
 
   
 -  
  
Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
 
   
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
 
Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Hinweise (Besonderheiten)
                    
                
            
        
        
                                                Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Begleitetes Fahren ab 17, Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre, Führerschein mit 17
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
für Bewerber :
- Mindestalter: 17 Jahre
 - Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
 - Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
 - Zustimmung der Erziehungsberechtigten
 
für Begleitpersonen:
- seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
 - Vollendung des 30. Lebensjahres
 - nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
 
Informationen zum Fahreignungsregister (FAER) auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
erforderliche Unterlagen
-  
  
Personalausweis
 -  
  
original Unterschrift auf Behördenvordruck
 -  
  
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
 - Erste-Hilfe- Nachweis
 -  
  
Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
 -  
  
Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
 -  
  
Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
 
Verfahrensablauf
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.