Dienstleistung
Staatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung
 Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse (z. B. Adoption, Verbeamtung).
 
 
 
 
 Voraussetzungen:
 
  Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:
- ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
 - ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher etwa verloren haben.
 
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Welche Personen dies jeweils sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Bitte lassen Sie sich bei der Ausfüllung des Antrags von der Behörde beraten, wenn Unklarheiten bestehen.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt
                
                    
                    Postfach 1480
49644 Cloppenburg
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   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Löningen
 
   Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 
   Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 
   
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
 Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 51 Euro.
 
  Der Antragsteller muss ferner erklären, dass ihm bekannt ist, dass der Antrag, die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt bei der ansässigen Staatsangehörigkeitsbehörde beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der großen selbständigen Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                Zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und ggf. die Personen, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten,
 
 
 - die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben, 
  
 - die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher besitzen oder 
  
 - 
  mindestens seit 1950 als Deutscher behandelt worden sind,
  
 
  
   können zum Beispiel folgende Unterlagen in Betracht kommen:  
   
   - 
    Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
    
     Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch 
     
   - 
    Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
    
     Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden 
     
   - 
    Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
    
     Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht 
     
   - 
    Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
    
     Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen 
     
   - 
    Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher:
    
     Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit 
     
  
 
   
 
Die Urkunden sind jeweils im Original oder als beglaubigte Kopien vorzulegen (Originalurkunden werden zurückgegeben).
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Staatsangehörigkeit, Nationalität, Namensänderung, Staatsbürgerschaft
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
 Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 51 Euro.
 
  Der Antragsteller muss ferner erklären, dass ihm bekannt ist, dass der Antrag, die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der ansässigen Staatsangehörigkeitsbehörde beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der großen selbständigen Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
erforderliche Unterlagen
Zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und ggf. die Personen, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten,
- die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
 - die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher besitzen oder
 - 
  mindestens seit 1950 als Deutscher behandelt worden sind,
  
können zum Beispiel folgende Unterlagen in Betracht kommen:- 
    Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
    
Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch - 
    Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
    
Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden - 
    Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
    
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht - 
    Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
    
Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen - 
    Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher:
    
Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit 
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    Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
    
 
Die Urkunden sind jeweils im Original oder als beglaubigte Kopien vorzulegen (Originalurkunden werden zurückgegeben).