Dienstleistung
Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
Wichtigste Merkmale
Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu melden. Dies gilt für jede von Ihnen geführte oder betriebene Einrichtung. Es spielt keine Rolle, ob es sich um die Verarbeitung, Produktion oder den Vertrieb von Lebensmitteln handelt. Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. und unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.
Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:
- Betriebe, die Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie zum Beispiel Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios
 - Schulen, Kindergärten, Altenheime, Vereinsheime, die regelmäßig Lebensmittel abgeben (Mensa, Küchen, Kantinen)
 - Aufsteller von Lebensmittelautomaten
 - Bäckereien, Cafés, Eisdielen, Konditoreien, Kioske, Imbisse, Mini-Märkte
 - Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft
 - Fischerei-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbetriebe
 - Gaststätten
 - Großhändler, Transporteure, Importeure und Exporteure von Lebensmitteln
 - landwirtschaftliche Betriebe und Winzer
 - landwirtschaftliche Betriebe zur Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren
 - Lebensmittel-Makler (zum Beispiel per Internet)
 - Milchbe- und Milchverarbeitungsbetriebe
 - mobiler Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge
 - Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
 - Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die Tafeln
 - Veranstaltungen mit Verpflegung, Partyservice und Catering
 - 
  Unternehmer, die Lebensmittel im Internet anbieten. Dabei ist es egal, ob sie die Lebensmittel 
  
- auf der eigenen Homepage,
 - über andere Anbieter oder
 - auf Marktplätzen wie beispielsweise eBay oder Amazon anbieten.
 
 
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
 Sprechzeiten:
 
   Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 
   und nach Vereinbarung
 
  KFZ-Zulassung Cloppenburg
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Friesoythe
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Löningen
 
   Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 
   Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 
   
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
                            
                
            Gebühr:
            kostenfrei
        
                            
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden. 
  
 - Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.
  
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
Liste der Veterinärämter - Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
  
 - Sie haben den Betrieb noch nicht aufgenommen oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.
  
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Formulare
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Formulare: nein
  
 - Schriftform erforderlich: ja 
  
 - Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
  
 - Online-Dienst: nein
  
                
                        
        
                            
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - Antrag auf Registrierung: mit Formular oder formlos
  
 - Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
  
 - 
  Rechtsform, Bezeichnung und Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte 
  
 
   - je Betriebsstätte separat anzugeben
  
  
 
   
 - 
  Angabe über die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart 
  
 
   - je Betriebsstätte separat anzugeben
  
  
 
   
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                 
 -  Senden sie Ihren schriftlichen Antrag (formlos) an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde Lebensmittelüberwachungsbehörde.
  
 - In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
  
 - Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
  
 - Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
  
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Einzelhändler, Lebensmittelbetrieb, Fleischverarbeitungsbetriebe, Küchen und Kantinen, Catering, Lebensmitteleinzelhandel, Erzeuger (Urproduktion), Vertriebsunternehmer und Transporteure, Landwirtschaftlicher Betrieb als Erzeuger von Obst, Gemüse, Getreide, Dienstleistungsbetriebe (Gastronomie), Großhändler für Lebensmittel, Hersteller, die im Wesentlichen auf Einzelhandelsstufe verkaufen, Lebensmittelgeschäft, Hersteller und Abpacker, Lebensmittel, Importeure von Lebensmitteln, Transporteure für Lebensmittel, Exporteure von Lebensmitteln, Registrierung von Lebensmittelbetrieben
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
 - Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.
 
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser
Liste der Veterinärämter - Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Voraussetzungen
- Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
 - Sie haben den Betrieb noch nicht aufgenommen oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.
 
Formulare
- Formulare: nein
 - Schriftform erforderlich: ja
 - Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
 - Online-Dienst: nein
 
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Registrierung: mit Formular oder formlos
 - Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
 - 
  Rechtsform, Bezeichnung und Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte 
  
- je Betriebsstätte separat anzugeben
 
 - 
  Angabe über die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart 
  
- je Betriebsstätte separat anzugeben
 
 
Verfahrensablauf
- Senden sie Ihren schriftlichen Antrag (formlos) an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde Lebensmittelüberwachungsbehörde.
 - In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
 - Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
 - Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.