Dienstleistung
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
                            
                
            Gebühr:
            kostenfrei
        
                            
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
 - schriftliche Anzeige
  
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Rechtsbehelf
                    
                
            
        
        
                                                Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    27. BImSchV, Feuerbestattung, Krematorium
            
    
    
                                    
    
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Welche Gebühren fallen an?
                
            Gebühr:
            kostenfrei
        
                            
                    
                    Zuständige Stelle
Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Anzeige
 
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Schlagwörter
                    27. BImSchV, Feuerbestattung, Krematorium