Dienstleistung
Haltung von Nutztieren - Anzeige
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten:
- Rinder
 - Schweine
 - Schafe
 - Ziegen
 - Einhufer
 - Hühner
 - Enten
 - Gänse
 - Fasane
 - Perlhühner
 - Rebhühner
 - Tauben
 - Truthühner
 - Wachteln
 - Laufvögel
 - Gehegewild
 - Kameliden
 - andere Klauentiere
 - Fische in Aquakulturbetrieben
 - Bienen
 
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
 Sprechzeiten:
 
   Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 
   und nach Vereinbarung
 
  KFZ-Zulassung Cloppenburg
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Friesoythe
 
   Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 
   Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
 
  KFZ-Zulassung Löningen
 
   Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 
   Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 
   
04471 85697
04471 15-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Änderungen der oben genannten Meldung sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
 - Name
 
 - Anschrift
 
 - Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker)
 
 - Nutzungsart der Tiere
 
 - Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
 
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Hinweise (Besonderheiten)
                    
                
            
        
        
                                                Bei der Haltung von
 - Rindern,
 
 - Schweinen,
 
 - Schafen und Ziegen
 
 - Geflügel außer Tauben
 
besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben daher innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag 03.01.2010 der Niedersächsischen Tierseuchenkasse ihren Namen, ihre Anschrift und die Art und Zahl der bei ihnen am Stichtag gehaltenen Tiere anzugeben. Diese Meldung hat jährlich zu erfolgen. Daten über Rinderhaltungen ruft die Niedersächsische Tierseuchenkasse über die zentrale Rinderdatenbank ab.
Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel (außer Tauben) und Bienen ist der Niedersächsischen Tierseuchenkasse innerhalb von zwei Wochen nach der Bestandsgründung anzuzeigen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
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                    ValidierungML, QSKommune
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Änderungen der oben genannten Meldung sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name
 - Anschrift
 - Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen: Anzahl der Bienenvölker)
 - Nutzungsart der Tiere
 - Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
 
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Haltung von
- Rindern,
 - Schweinen,
 - Schafen und Ziegen
 - Geflügel außer Tauben
 
besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel haben daher innerhalb von zwei Wochen nach dem Stichtag 03.01.2010 der Niedersächsischen Tierseuchenkasse ihren Namen, ihre Anschrift und die Art und Zahl der bei ihnen am Stichtag gehaltenen Tiere anzugeben. Diese Meldung hat jährlich zu erfolgen. Daten über Rinderhaltungen ruft die Niedersächsische Tierseuchenkasse über die zentrale Rinderdatenbank ab.
Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel (außer Tauben) und Bienen ist der Niedersächsischen Tierseuchenkasse innerhalb von zwei Wochen nach der Bestandsgründung anzuzeigen.