Dienstleistung
Umbettung von Leichen oder Urnen beantragen
Wichtigste Merkmale
Antrag online einreichen
Einrichtung
Gesundheitsamt
Adresse
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Servicezeiten
https://www.oldenburg-kreis.de/oeffnungszeiten
Fax
04431 85-89555
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Telefon
04431 85-510
04431 85-510
Häufig gestellte Fragen
erforderliche Unterlagen
- Genehmigung/Stellungnahme der bisherigen Friedhofsverwaltung
- Genehmigung/Stellungnahme der neuen Friedhofsverwaltung
- Eidesstattliche Versicherung der antragstellenden Person (Muster [PDF])
- Eidesstattliche Versicherung weitere Totenfürsorgeberechtigte (Muster [PDF])
- ggf. aktueller Auszug aus Familienregister
- ggf. Willenserklärung des/der Verstorbenen hinsichtlich seiner/ihrer Bestattung
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit den notwendigen Nachweisen ein.
- Das Gesundheitsamt prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen das Gesundheitsamt die Entscheidung mit.
Welche Gebühren fallen an?
- Zwischen 45 EUR und 250 EUR
- Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
erforderliche Unterlagen
- Genehmigung/Stellungnahme der bisherigen Friedhofsverwaltung
- Genehmigung/Stellungnahme der neuen Friedhofsverwaltung
- Eidesstattliche Versicherung der antragstellenden Person (Muster [PDF])
- Eidesstattliche Versicherung weitere Totenfürsorgeberechtigte (Muster [PDF])
- ggf. aktueller Auszug aus Familienregister
- ggf. Willenserklärung des/der Verstorbenen hinsichtlich seiner/ihrer Bestattung
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit den notwendigen Nachweisen ein.
- Das Gesundheitsamt prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen das Gesundheitsamt die Entscheidung mit.
Welche Gebühren fallen an?
- Zwischen 45 EUR und 250 EUR
- Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht