Dienstleistung
Haltungserlaubnisse für Hunde
Das Halten eines Hundes, dessen Gefährlichkeit nach § 7 des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) festgestellt worden ist, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Fachbehörde.
Einrichtung
Amt für Ordnung und Straßenverkehr
Telefon
04441/898-0
04441/898-0
Fax
04441/898-1037
04441/898-1037
Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Servicezeiten
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag - Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
In den Kfz-Zulassungsstellen und in der Führerscheinstelle werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
E-Mail
Website
Häufig gestellte Fragen
Voraussetzungen
- Nachweis der praktischen Sachkundeprüfung gemäß § 3 NHundG
- Kennzeichnung des Hundes durch einen Transponder (Chip) nach § 4 NHundG
- Erfolgreich bestandener Wesenstest nach § 13 NHundG
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
- 500.000,00 € für Personenschäden und
- 250.000,00 € für Sachschäden
- Vorlage eines Führungszeugnisses
- Zuverlässigkeit der haltenden Person im Sinne des § 11 NHundG
- Eignung der haltenden Person gemäß § 12 NHundG
Schlagwörter
Hund, Haltung, Tiere, Hundehaltung
Voraussetzungen
- Nachweis der praktischen Sachkundeprüfung gemäß § 3 NHundG
- Kennzeichnung des Hundes durch einen Transponder (Chip) nach § 4 NHundG
- Erfolgreich bestandener Wesenstest nach § 13 NHundG
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
- 500.000,00 € für Personenschäden und
- 250.000,00 € für Sachschäden
- Vorlage eines Führungszeugnisses
- Zuverlässigkeit der haltenden Person im Sinne des § 11 NHundG
- Eignung der haltenden Person gemäß § 12 NHundG
Schlagwörter
Hund, Haltung, Tiere, Hundehaltung