Dienstleistung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere
Nach der Niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Gefahrtierverordnung – GefTVO) ist es verboten, gefährliche Tiere nicht gewerblich zu halten. Hierzu zählen insbesondere:
- Giftschlangen, einschließlich der Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis
- Giftechsen
- Tropische Giftspinnen
- Giftige Skorpione
Eine Ausnahme von diesem Verbot kann nur auf Antrag und ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen zugelassen werden:
- Durch die Haltung des gefährlichen Tieres darf im Einzelfall keine Gefahr für Dritte entstehen.
- Es muss gewährleistet sein, dass die Tierhalterin oder der Tierhalter die vom Landkreis oder der kreisfreien Stadt festgelegten Gegenmittel sowie Behandlungsempfehlungen jederzeit bereithält.
Einrichtung
Amt für Ordnung und Straßenverkehr
04441/898-0
04441/898-1037
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
Kfz-Zulassungsstelle in Vechta:
Montag - Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle in Damme:
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
In den Kfz-Zulassungsstellen und in der Führerscheinstelle werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.
Häufig gestellte Fragen
Voraussetzungen
Folgende Unterlagen/ Angaben werden benötigt :
· Art, Anzahl, ggf. Aussehen und Geschlecht des Tieres
· Nachweis über Ihre Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis)
· Einen Nachweis über eine entsprechende Sachkunde, die Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse über die Haltung und Pflege eines solchen Tieres darstellen
· Ausführungen über Unterbringung und Haltung des Tieres (Gehege, qm-Zahl, Sicherhreitsvorkehrungen); also Insgesamt einen Nachweis über die Räumlichen sowie Fachlichen Voraussetzungen
· Schriftliche Benennung einer weiteren fachkundigen Person, die im Verhinderungsfall eintreten.
Schlagwörter
Schlangen, Echsen, Spinnen, Skorpione, Gefahrtier, gefährlich, Tier
Voraussetzungen
Folgende Unterlagen/ Angaben werden benötigt :
· Art, Anzahl, ggf. Aussehen und Geschlecht des Tieres
· Nachweis über Ihre Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis)
· Einen Nachweis über eine entsprechende Sachkunde, die Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse über die Haltung und Pflege eines solchen Tieres darstellen
· Ausführungen über Unterbringung und Haltung des Tieres (Gehege, qm-Zahl, Sicherhreitsvorkehrungen); also Insgesamt einen Nachweis über die Räumlichen sowie Fachlichen Voraussetzungen
· Schriftliche Benennung einer weiteren fachkundigen Person, die im Verhinderungsfall eintreten.