Dienstleistung
Nutzung von Räumlichkeiten in den kreiseigenen Liegenschaften - Erlaubnis
Wichtigste Merkmale
Sie möchten eine Aula, Sporthalle, Schwimmhalle oder einen anderen Raum in einer kreiseigenen Schule nutzen? Der Landkreis Vechta stellt ausgewählte Räumlichkeiten außerhalb des Schulbetriebs für Vereine und weitere berechtigte Nutzergruppen zur Verfügung.
Sie können den Antrag über die beiden nebenstehenden Formulare online stellen.
Es wird hierbei unterschieden zwischen:
- Sport- und Schwimmstätten
- Aulen, Versammlungsräumen und sonstigen Räumlichkeiten
Bitte beachten Sie:
In beiden Fällen stellen Sie zunächst nur eine Online-Anfrage. Eine Nutzung ist erst nach Prüfung und Bestätigung durch die zuständige Stelle möglich.
Die Verfügbarkeit der gewünschten Räumlichkeiten kann vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle erfragt oder bei Sport- und Schwimmstätten online eingesehen werden.
Für die Nutzung der unterschiedlichen Räumlichkeiten fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung des Landkreises Vechta an.
Einrichtung
Amt für Gebäudemanagement
04441/898-0
04441/898-1037
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Verfahrensablauf
- Der Antrag kann vollständig elektronisch eingereicht werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Hierfür nutzen Sie am Ende des Antrags den Button "Einreichen".
- Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
- Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung von der zuständigen Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.
Schlagwörter
Sporthalle, Schwimmhalle, Aula, Pausenhalle, Benutzungserlaubnis, Sportplatz, Veranstaltung, Benutzungsantrag
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Verfahrensablauf
- Der Antrag kann vollständig elektronisch eingereicht werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Hierfür nutzen Sie am Ende des Antrags den Button "Einreichen".
- Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
- Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung von der zuständigen Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.