Dienstleistung
Antrag auf Einbürgerung
Wichtigste Merkmale
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Für Ihre Antragstellung ist vorerst kein persönlicher Vorsprachetermin nötig.
Die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages erfolgt chronologisch nach Eingang der Anträge aller Einbürgerungsbewerberinnen bzw. -bewerber.
Zur genauen Bearbeitungsdauer können aktuell aufgrund der gestiegenen Anzahl an Einbürgerungsanträgen - vor allem auch aufgrund der Gesetzesänderung – keine genauen Angaben gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit Ihres Antrages auch von der Zuarbeit extern beteiligter Sicherheitsbehörden abhängig ist.
Sollten Sie im digitalen Antragsverfahren dazu aufgefordert werden, sich mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde in Verbindung zu setzen, wird auf die unten aufgeführten Informationen zu „An wen muss ich mich wenden?“ hingewiesen.
Einrichtung
Ausländerbehörde
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
04441/898-1037
04441/898-0
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Sollten Sie Fragen haben, die durch die hier aufgeführten Informationen nicht beantwortet sind, wird Ihnen eine telefonische Beratung dienstags zwischen 10:00 – 12:30 Uhr und donnerstags zwischen 14:30 – 17:00 Uhr unter der Nummer 04441 898 1697 angeboten. Persönliche Vorsprachen ohne Termin sind aktuell nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die notwendigen Unterlagen/Nachweise werden im Rahmen des Online-Antragsverfahrens aufgeführt. Dazu gehören in der Regel Folgende:
- Gültiger Aufenthaltstitel
- Identitätsdokumente (beispielsweise Pass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc. ggfls. mit Übersetzung)
- Lebenslauf
- Biometrisches Passbild
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sowie Nachweise über eine angemessene Altersvorsorge
- Nachweise über die derzeitige Tätigkeit
- Nachweise über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Nachweise über ausreichende Kenntnisse Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Im Einzelfall weitere Nachweise, die zur abschließenden Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen nötig sind
Erläuterungen zu den Voraussetzungen und Unterlagen finden Sie HIER.
Welche Gebühren fallen an?
Einbürgerung 255,00 EUR
Miteinbürgerung von Kindern 51,00 EUR
Ablehnung des Antrags 191,25 EUR
Rücknahme des Antrags 63,75 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Es muss keine spezielle Frist beachtet werden.
Die Antragsstellung ist grundsätzlich jederzeit möglich, jedoch muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein gültiges Aufenthaltsrecht und die gesetzlich vorgegebene rechtmäßige Aufenthaltszeit vorliegen.
Rechtsgrundlage
StAG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG)
Schlagwörter
Einbürgerung, Ehepartner, deutsch, Staatsangehörigkeit
An wen muss ich mich wenden?
Sollten Sie Fragen haben, die durch die hier aufgeführten Informationen nicht beantwortet sind, wird Ihnen eine telefonische Beratung dienstags zwischen 10:00 – 12:30 Uhr und donnerstags zwischen 14:30 – 17:00 Uhr unter der Nummer 04441 898 1697 angeboten. Persönliche Vorsprachen ohne Termin sind aktuell nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die notwendigen Unterlagen/Nachweise werden im Rahmen des Online-Antragsverfahrens aufgeführt. Dazu gehören in der Regel Folgende:
- Gültiger Aufenthaltstitel
- Identitätsdokumente (beispielsweise Pass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc. ggfls. mit Übersetzung)
- Lebenslauf
- Biometrisches Passbild
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sowie Nachweise über eine angemessene Altersvorsorge
- Nachweise über die derzeitige Tätigkeit
- Nachweise über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Nachweise über ausreichende Kenntnisse Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Im Einzelfall weitere Nachweise, die zur abschließenden Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen nötig sind
Erläuterungen zu den Voraussetzungen und Unterlagen finden Sie HIER.
Welche Gebühren fallen an?
Einbürgerung 255,00 EUR
Miteinbürgerung von Kindern 51,00 EUR
Ablehnung des Antrags 191,25 EUR
Rücknahme des Antrags 63,75 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Es muss keine spezielle Frist beachtet werden.
Die Antragsstellung ist grundsätzlich jederzeit möglich, jedoch muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein gültiges Aufenthaltsrecht und die gesetzlich vorgegebene rechtmäßige Aufenthaltszeit vorliegen.
Rechtsgrundlage
StAG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG)