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Einbürgerung beantragen


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Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

 

Für Ihre Antragstellung ist vorerst kein persönlicher Vorsprachetermin nötig.

Die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages erfolgt chronologisch nach Eingang der Anträge aller Einbürgerungsbewerberinnen bzw. -bewerber.

 

Zur genauen Bearbeitungsdauer können aktuell aufgrund der gestiegenen Anzahl an Einbürgerungsanträgen - vor allem auch aufgrund der Gesetzesänderung – keine genauen Angaben gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit Ihres Antrages auch von der Zuarbeit extern beteiligter Sicherheitsbehörden abhängig ist.

 

Sollten Sie im digitalen Antragsverfahren dazu aufgefordert werden, sich mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde in Verbindung zu setzen, wird auf die unten aufgeführten Informationen zu „An wen muss ich mich wenden?“ hingewiesen.

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Servicezeiten

Montag - Freitag 08:30 - 12:30

Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00

und nach Vereinbarung


Fax
04441/898-1037
Telefon
04441/898-0

Häufig gestellte Fragen

 

Sollten Sie Fragen haben, die durch die hier aufgeführten Informationen nicht beantwortet sind, wird Ihnen eine telefonische Beratung dienstags zwischen 10:00 – 12:30 Uhr und donnerstags zwischen 14:30 – 17:00 Uhr unter der Nummer 04441 898 1697 angeboten. Persönliche Vorsprachen ohne Termin sind aktuell nicht möglich.


 

Die notwendigen Unterlagen/Nachweise werden im Rahmen des Online-Antragsverfahrens aufgeführt. Dazu gehören in der Regel Folgende:

 

-          Gültiger Aufenthaltstitel

-          Identitätsdokumente (beispielsweise Pass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc. ggfls. mit Übersetzung)

-          Lebenslauf

-          Biometrisches Passbild

-          Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sowie Nachweise über eine angemessene Altersvorsorge

-          Nachweise über die derzeitige Tätigkeit

-          Nachweise über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

-          Nachweise über ausreichende Kenntnisse Rechts- und Gesellschaftsordnung

-          Im Einzelfall weitere Nachweise, die zur abschließenden Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen nötig sind

 

Erläuterungen zu den Voraussetzungen und Unterlagen finden Sie HIER. 


 

Einbürgerung                                 255,00 EUR

Miteinbürgerung von Kindern        51,00 EUR

Ablehnung des Antrags                 191,25 EUR

Rücknahme des Antrags                  63,75 EUR


 

Es muss keine spezielle Frist beachtet werden.

Die Antragsstellung ist grundsätzlich jederzeit möglich, jedoch muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein gültiges Aufenthaltsrecht und die gesetzlich vorgegebene rechtmäßige Aufenthaltszeit vorliegen.


Einbürgerung, Ehepartner, deutsch, Staatsangehörigkeit