Dienstleistung
Mitteilungen von Alten- und Pflegeeinrichtungen (HzP)
Wichtigste Merkmale
Online-Formular
Die Alten- und Pflegeeinrichtungen können dem Landkreis Vechta als zuständigen Sozialhilfeträger melden, wenn eine pflegebedürftige Person möglicherweise Unterstützung im Rahmen der Hilfe zur Pflege (HzP) benötigt. Diese Meldung erfolgt bspw. bei Neueinzug, um sicherzustellen, dass Personen, die ihren Pflegebedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können, finanzielle Unterstützung vom Sozialamt erhalten.
Weitere Mitteilungen erfolgen, wenn eine in der Einrichtung lebende Person die Einrichtung wechselt, auszieht, verstirbt, vorübergehend abwesend ist oder sich ihr Pflegegrad ändert.
Einrichtung
Amt für Soziales und Integration
Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Servicezeiten
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
Fax
04441/898-1037
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Telefon
04441/898-0
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E-Mail
Website
Häufig gestellte Fragen
Schlagwörter
Pflege, Hilfe, Alten, Einrichtung, Mitteilung
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Pflege, Hilfe, Alten, Einrichtung, Mitteilung