Wichtigste Merkmale


Online-Formular

Mitteilungen von Alten- und Pflegeeinrichtungen


Zum Formular

Die Alten- und Pflegeeinrichtungen können dem Landkreis Vechta als zuständigen Sozialhilfeträger melden, wenn eine pflegebedürftige Person möglicherweise Unterstützung im Rahmen der Hilfe zur Pflege (HzP) benötigt. Diese Meldung erfolgt bspw. bei Neueinzug, um sicherzustellen, dass Personen, die ihren Pflegebedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können, finanzielle Unterstützung vom Sozialamt erhalten.

 

Weitere Mitteilungen erfolgen, wenn eine in der Einrichtung lebende Person die Einrichtung wechselt, auszieht, verstirbt, vorübergehend abwesend ist oder sich ihr Pflegegrad ändert.

 

Bitte beachten Sie, dass der dazugehörige Onlinedienst nur für Mitteilungen von Alten- und Pflegeeinrichtungen aus dem Landkreis Vechta genutzt werden kann. Der Dienst richtet sich nicht an Privatpersonen. Wenn Sie als Privatperson einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen möchten, finden Sie diesen hier:

 

Antrag auf Hilfe zur Pflege

 

 

Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Servicezeiten

Montag - Freitag 08:30 - 12:30

Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00

und nach Vereinbarung


Fax
04441/898-1037
Telefon
04441/898-0

Häufig gestellte Fragen

Pflege, Hilfe, Alten, Einrichtung, Mitteilung