Dienstleistung
Mitteilungen von Alten- und Pflegeeinrichtungen (HzP)
Wichtigste Merkmale
Die Alten- und Pflegeeinrichtungen können dem Landkreis Vechta als zuständigen Sozialhilfeträger melden, wenn eine pflegebedürftige Person möglicherweise Unterstützung im Rahmen der Hilfe zur Pflege (HzP) benötigt. Diese Meldung erfolgt bspw. bei Neueinzug, um sicherzustellen, dass Personen, die ihren Pflegebedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können, finanzielle Unterstützung vom Sozialamt erhalten.
Weitere Mitteilungen erfolgen, wenn eine in der Einrichtung lebende Person die Einrichtung wechselt, auszieht, verstirbt, vorübergehend abwesend ist oder sich ihr Pflegegrad ändert.
Bitte beachten Sie, dass der dazugehörige Onlinedienst nur für Mitteilungen von Alten- und Pflegeeinrichtungen aus dem Landkreis Vechta genutzt werden kann. Der Dienst richtet sich nicht an Privatpersonen. Wenn Sie als Privatperson einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen möchten, finden Sie diesen hier:
Einrichtung
Amt für Soziales und Integration
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Montag - Freitag 08:30 - 12:30
Donnerstag zusätzlich 14:30 - 17:00
und nach Vereinbarung
04441/898-1037
04441/898-0