zum Hauptinhalt der Seite springen

Illustration Asbestplatten

 

Asbesthaltige Abfälle | Asbestzementplatten

Kein Baustoff hat in den letzten Jahren so viel "Staub" aufgewirbelt, wie Asbest. Von der Wunderfaser mit den tausendfachen Verwendungsmöglichkeiten ist die einst so hochgeschätzte Asbestfaser zu einem Reizwort höchster Sensibilität und Beunruhigung geworden. Aber warum?

Beim Zerbrechen, Anbohren oder auch durch Abrieb entsteht Asbestfeinstaub. Wird dieser Feinstaub eingeatmet, setzt er sich in der Lunge fest und verursacht ständig kleine Entzündungen im Lungengewebe, die nach ca. 20 Jahren zu Lungen- sowie Rippen- und Bauchfellkrebs führen können. Raucher tragen hier ein besonders hohes Risiko.
Noch bis in die 1980er Jahre nutzte man Asbestplatten, um Hausdächer damit zu belegen. Die Vorteile von Asbest lagen auf der Hand: Das Material ist nicht brennbar und gilt als äußerst robust. Auch Eternitplatten (Markenname) bestanden typischerweise aus Asbestfasern und Zement. Diese wurden bis etwa 1993 eingesetzt.

Heute wird der Zement mit Glas- oder Kunststofffasern gemischt. Dadurch können moderne Eternitplatten bedenkenlos eingesetzt werden. Allerdings gibt es auch noch einige Anbieter auf dem Markt, vor allem außerhalb Europas, die noch asbesthaltige Eternitplatten anbieten. Ebenso ist Obacht geboten, wenn gebrauchte Eternitplatten gekauft werden. Generell gilt in Deutschland nämlich ein Verbot der Montage asbesthaltiger Baustoffe.

 

ACHTUNG! Entsorgung von Asbestzementplatten

Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest dürfen gemäß Gefahrstoffrecht nur von solchen Fachbetrieben durchgeführt werden, bei denen mindestens eine weisungsbefugte sachkundige Person gemäß TRGS 519 Nr.2.7 vor Ort tätig ist. Diese Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgang nachgewiesen.

Generell sollten Eigenheimbesitzer für die Asbestentsorgung ein professionelles Unternehmen beauftragen. Diese Unternehmen verfügen über eine Zertifizierung zur Asbestentsorgung. Diese sollte man sich vor der Auftragserteilung auch zeigen lassen, schließlich muss man mit empfindlichen Strafen rechnen, wird der Asbest nicht fachgerecht entsorgt.

Beim Gewerbeaufsichtsamt in Oldenburg sind mehrere Firmen aus dem Landkreis Vechta als Fachfirmen gemeldet, die die erforderliche Sachkenntnis haben. Im Zweifelsfall können sie sich dort erkundigen.

Entsorgung von Asbestplatten aus gewerblichem Bereich

Einbahnstraßenschild, Symbol für falsch sortiertAsbestzementplatten konnten bis 2005 im Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta in gesonderten Bereichen eingebaut worden. Da diese Möglichkeit nicht mehr besteht, können gewerblich angelieferte Asbestzementplatten von uns nicht mehr angenommen werden.
Hiervon ausgenommen sind nur die Kleinmengen bis 2000 Kg im Jahr, die weiterhin als besonders überwachungsbedürftiger Abfall angenommen werden können.

 

Symbolbild für richtigDa es sich bei Asbestzementplatten um besonders überwachungsbedürftige Abfälle handelt, erfolgt bei größeren Mengen (über 2000 kg im Jahr) die Zuweisung einer alternativen Entsorgungsanlage durch die

Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH,
Alexanderstr. 4-5
30159 Hannover
Telefon: 05 11-36 08-0.
 

Entsorgung von Asbestplatten aus privatem Bereich


Ikon Standort AWZ Die AWV nimmt nur noch Asbestzementplatten aus Privathaushalten im Landkreis Vechta an. Diese Abfälle müssen in staubdichten Spezialverpackungen, sogenannten „Big-Bags“ im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) angeliefert werden. Diese Big-Bags können im AWZ zu folgenden Preisen erworben werden:
Große Big Bags (3,2 m x 1,25 m): 10,50 € incl. MwSt.
Kleine Big Bags (0,9 m x 0,9 m; sowohl für Asbest als auch für Dämmwolle): 7,00 € incl. MwSt.

Vom AWZ werden die Asbestplatten einer externen, ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Um ein sicheres Abladen im AWZ zu ermöglichen, muss die Anlieferung beim AWZ unter der Telefonnummer: 0 44 41/93 25-652 oder -653 angemeldet werden.

Die AWV steht auch für weitere Rückfragen zum Thema "Asbestentsorgung" unter der Telefon-Nummer: 0 44 41/93 25-651 (Herr Brinkmann) zur Verfügung.

 

 

Kategorie: Abfall-ABC

Bitte treffen Sie ihre Auswahl:

 

Illustration Altholz

Altholz

Bei der Entsorgung von Althölzern ist die Einteilung in die unterschiedlichen Altholzkategorien entsprechend der Altholzverordnung zu beachten. Dadurch sollen die Voraussetzungen für eine umweltgerechte Entsorgung von Althölzern geschaffen werden. Laut dieser Verordnung gibt es 4 unterschiedliche Kategorien (AI bis AIV) und eine Sondereinteilung für PCB-haltige Althölzer. Je höher die Kategorie, desto mehr holzfremde Stoffe sind enthalten. Zur Vereinfachung der Sammlung und Sortierung im Landkreis Vechta werden die Kategorien A I – A III zusammen erfasst, da die gewählten Verwertungswege für diese Hölzer identisch sind.


Zum Altholz der Kategorien (A I – A III) gehören unbehandelte und behandelte Hölzer mit geringen Fremdanteilen wie

  • Spanplatten
  • Brettholz
  • Bau- und Abbruchholz 
  • Hobelspäne
  • Verschnitte
  • Türblätter
  • Tischlerplatten
  • Obstkisten
  • Paletten
  • Möbelstücke überwiegend aus Holz)


Zur höchsten Kategorie A IV gehören mit Holzschutzmitteln (z.B. Teeröl) behandelte Hölzer wie

  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Fensterrahmen (mit oder ohne Glas)
  • sowie alle anderen Hölzer mit einer hohen Schadstoffbelastung

Außerdem gehören zu dieser Kategorie auch alle Hölzer der Kategorien A I – A III, die mit Störstoffen versehen sind:

  • große Metallbeschläge und Scharniere (normale Nägel spielen keine Rolle)
  • Reste von Teerpappeanhaftungen
  • Spiegel
  • PCB-haltige Hölzer

 

Illustration Landkreiskarte mit Standort AWZUm die Abgabe von Althölzern im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta) zu erleichtern, sollte bereits zu Hause auf die richtige Sortierung und Getrennthaltung geachtet werden.

 

zurück zur Übersicht