Mitteilung berufliche Betreuung


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Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, Änderungen im Bestand der von Ihnen geführten Betreuungen der Stammbehörde mitzuteilen. Sie müssen alle sechs Monate ihren aktuellen Bestand sowie die Bestandsänderungen (Zu- und Abgänge) der Stammbehörde melden auch wenn sich keine Änderungen ergeben haben.

Wenn sich Änderungen bei Ihnen ergeben, die sich auf Ihre Registrierung auswirken können, müssen Sie dies unverzüglich der Stammbehörde mitteilen.


Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1045

Häufig gestellte Fragen

  • Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
  • Mitteilung der Änderungen Ihres Betreuungsbestandes   alle Änderungen, die sich auf die Registrierung auswirken können

Änderungen im Betreuungsbestand können Sie der Stammbehörde schriftlich mitteilen.

  • Melden Sie jede Änderung im Betreuungsbestand an die Stammbehörde.
  • Geben Sie alle relevanten Informationen zu den Änderungen unter Nennung der jeweiligen Aktenzeichen und der zuständigen Gerichte an.