Mitteilung berufliche Betreuung


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Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer müssen Sie das Ergebnis Ihres Vergütungsfeststellungsverfahrens der zuständigen Stammbehörde unaufgefordert mitteilen.

Generell erhalten Sie als Berufsbetreuender eine pauschale Vergütung für Ihre Tätigkeit. Die Höhe der Fallpauschale richtet sich nach Ihrer beruflichen Qualifikation, der Dauer der Betreuung, dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betreuten und dem Vermögensstatus des Betreuten. Je nach beruflicher Qualifikation gibt es verschiedene Vergütungstabellen.

Im Vergütungsfeststellungsverfahren wird überprüft, nach welcher Vergütungstabelle Sie vergütet werden. Die Durchführung eines Vergütungsfeststellungsverfahrens können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Über das Ergebnis des Verfahrens müssen Sie Ihre Stammbehörde informieren.


Adresse
Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
Postfach
Postfach 1353
49375 Vechta
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Hinweis:
Und nach Vereinbarung.


Fax
04441 898-1045

Häufig gestellte Fragen

  • Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
  • Sie haben ein Vergütungsfeststellungsverfahren abgeschlossen.

Berufliche Betreuende müssen der Stammbehörde das Ergebnis ihres Vergütungsfeststellungsverfahrens schriftlich mitteilen.

  • Übermitteln Sie die relevanten Informationen an die zuständige Stammbehörde.