Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Arzt / der Ärztin, dem Landkreis und der kreisfreien Stadt.

 


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


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