Häufig gestellte Fragen


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

 

Bei Auskünften zu Baulasten für den Landkreis Wesermarsch wenden Sie sich bitte an

Für die Anforderung einer Baulastenauskunft können Sie sich an unsere o.g. zuständigen Sachbearbeiterinnen wenden. Beachten Sie bitte, dass Anfragen ausschließlich per E-Mail (Baulastenauskunft@wesermarsch.de) angenommen werden. In der Anforderung ist anzugeben, ob Sie mit einer Übermittlung der Baulastenauskunft und der dazugehörigen Gebührenberechnung per Mail einverstanden sind. Ansonsten kann eine Bereitstellung über einen Link oder per Post erfolgen.

Für Eintragungen in das Baulastenverzeichnis wenden Sie sich bitte an Herr Kramer.
unter der Tel.-Nr. 04401 927-392.


Nachfolgende Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:

 

  • Antrag auf Löschung / Verzicht einer Baulast
    Download als PDF
LKW_Baulast Verzicht Löschung_BUS.pdf


Beachten Sie bitte, dass Anfragen ausschließlich per E-Mail (Baulastenauskunft@wesermarsch.de) angenommen werden.

In der Anforderung ist anzugeben, ob Sie mit einer Übermittlung der Baulastenauskunft und der dazugehörigen Gebührenberechnung per Mail einverstanden sind. Ansonsten kann eine Bereitstellung über einen Link oder per Post erfolgen.“


Abstandsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Auszüge aus Baulastenverzeichnis, Baulastenverzeichnis, Eintragung einer Baulast, Vereinigungsbaulast, Wegebaulast