Häufig gestellte Fragen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.


Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt, Ihrer großen selbstständigen Stadt bzw. Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.


Für die Zuständigkeit des Landkreises Wesermarsch wenden Sie sich bitte an die o. a. Kontaktperson.


  • keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus
  • durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden

Eigentumswohnung, Wohneigentum, Aufteilung Wohnhaus, Teileigentum, Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum