Dienstleistung
Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
Adresse
Poggenburger Straße 7
26919 Brake (Unterweser)
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Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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04401 927-100
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Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
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Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt, Ihrer großen selbstständigen Stadt bzw. Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Für die Zuständigkeit des Landkreises Wesermarsch wenden Sie sich bitte an die o. a. Kontaktperson.
Welche Fristen muss ich beachten?
- keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus
- durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden
Anträge / Formulare
Die nachfolgenden Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:
Antrag23_Abgeschlossenheitsbescheinigung_LKW.pdf
Schlagwörter
Eigentumswohnung, Wohneigentum, Aufteilung Wohnhaus, Teileigentum, Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum
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Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt, Ihrer großen selbstständigen Stadt bzw. Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Für die Zuständigkeit des Landkreises Wesermarsch wenden Sie sich bitte an die o. a. Kontaktperson.
Welche Fristen muss ich beachten?
- keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus
- durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden
Anträge / Formulare
Die nachfolgenden Unterlagen stehen zum Download zur Verfügung:
Antrag23_Abgeschlossenheitsbescheinigung_LKW.pdfSchlagwörter
Eigentumswohnung, Wohneigentum, Aufteilung Wohnhaus, Teileigentum, Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum