Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
  • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
  • Prüfen von Sonderbauten
  • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
  • Prüfen der Rettungswege
  • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  • Bauüberwachung, Bauabnahmen
  • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
  • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
  • Mitwirken bei der Brandschau
  • Bearbeiten von Widersprüchen

Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

 

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt sowie der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Die Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen der Zuständigkeiten
für den Landkreis Wesermarsch finden Sie  
>> hier 


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Baugenehmigung, Bauordnungsamt