Ansprechpartner


Frau L. Jäger

In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

Adresse
Poggenburger Straße 15
26919 Brake (Unterweser)
Servicezeiten

Mo - Fr   08:30-12:00 Uhr
und nach  Vereinbarung

BITTE BEACHTEN:
Die Einbürgerungsbehörde ist derzeit nur vormittags erreichbar und hat mittwochs ganztägig geschlossen! 


Abteilung
Einbürgerung
Fax
04401 927-100
Telefon
04401 927-215 / 927-243

Häufig gestellte Fragen

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

 

Für den Landkreis Wesermarsch wenden Sie sich bitte an:

Fachdienst Sicherheit, Ordnung & Straßenverkehr
Einbürgerungsbehörde
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake

E-Mail: einbuergerungsbehoerde@wesermarsch.de


 

 1.  Antragsformular vollständig ausgefüllt, aber nicht unterschrieben
      (Kinder, die während des Einbürgerungsverfahrens 16 Jahre alt werden, geben bitte einen separaten Antrag ab!)

 2.  Zur Identitäts- / Staatsangehörigkeits- und Personenstandsklärung:

  • Personalausweis / Identitätskarte à sofern nicht auf Englisch oder Deutsch, mit Übersetzung
  • Reisepass


3. Zur Klärung des Lebensunterhaltes
    (gilt für beide Ehepartner / bzw. alle im Haushalt lebenden Personen):

wenn in einem Angestelltenverhältnis

  • Rentenversicherungsverlauf + Renteninformation von der deutschen Rentenversicherung

  • Gewerbeanmeldung / Gewerbegenehmigung
  • Einkommensteuerbescheid mind. der letzten 2 Jahre
  • Nachweis Altersvorsorge, wenn nicht bei der deutschen Rentenversicherung weiter eingezahlt wird
  • Rentenversicherungsverlauf + Renteninformation von der deutschen Rentenversicherung

  • 4-jähriger einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (durchgehende Versetzung in die nächsthöhere Klasse)
  • Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule
  • BBS-Abschlusszeugnis, sofern staatsbürgerliche Kenntnisse unterrichtet wurden
  • erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften an einer deutschen Hochschule. Bei Abschlüssen anderer Studienrichtungen

 


Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


 

Antrag auf Einbürgerung
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Einbürgerung: Antragsvordruck
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Einbürgerung: Informationsblatt für Einbürgerungsbewerber_innen
Download als PDF


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