Dienstleistung
Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Schlagwörter
Gemeindliches Vorkaufsrecht, Negativtestat, Negativbescheid, Ausschluss und Abwendung des Vorkaufsrechts, Grundstückskaufvertrag, Ausübung zu Gunsten eines Dritten