Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.

Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.


Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


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Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.


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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


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Spezielle Hinweise für - Landkreis Oldenburg

Der Termin zur Schuleingangsuntersuchung wird vom Gesundheitsamt vorbereitet. Er findet entweder in den Räumlichkeiten der Schulen, im Gesundheitsamt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten statt. Nachdem die Untersuchung durchgeführt wurde, erfolgt eine ärztliche Einschätzung zur Schulfähigkeit und eine eventuelle Mitteilung über Förderbedarfe.


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